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"Die hier berechneten Regelbedarfe sind weder realitätsgerecht, noch reichen sie zum Leben“, kritisiert VdK-Nord-Landesverbandsvorsitzender Hans-Jürgen Albien.
Eigentlich müssten die Regelbedarfssätze verfassungsrechtlich so hoch sein, dass der Einzelne je nach den persönlichen Umständen von einer Position zu anderen umschichten kann – also etwas weniger Ausgaben für Kleidung und dafür mehr für Lebensmittel. Eine solche Flexibilitätsreserve gibt es aber nicht. In der Folge spart der Betroffene meist an anderen spärlichen Posten, die für gesellschaftliche Teilhabe vorgesehen sind. So wird der Gürtel immer enger.
Als Beleg für die zu niedrige Bemessung führt der VdK Nord unter anderem den Regelsatz für Stromkosten an. Im Schnitt braucht eine alleinstehende Person 43,30 Euro im Monat, der nach Angaben eines Vergleichsportals sogar auf 46 Euro steigen wird. Der Posten für „Wohnen, Energie, Instandhaltung“ sieht aber derzeit nur 38,32 Euro vor. Dadurch fehlen dem Betroffenen rund 100 Euro pro Jahr, die an anderer Stelle der Grundversorgung einspart werden müssen. Wie realitätsfern die Regelbedarfe sind, zeigt sich etwa auch daran, dass lediglich 6,32 Euro monatlich für Friseurdienstleistungen vorgesehen sind. Man kann sich ausrechnen, wie lange eine Hartz-IV-Empfängerin auf einen Friseurbesuch sparen muss.
Der Sozialverband VdK Nord fordert deshalb vom schleswig-holsteinischen Sozialminister Dr. Heiner Garg, sich für ein Niveau stark zu machen, das auch für einen Hartz-IV-Bezieher gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Der VdK Nord hat sich auf seinem kürzlich stattgefundenen Landesverbandstag für eine Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf mindestens 500 Euro ausgesprochen.
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