Rechtsberatung

Symbolfoto: Ein Richterhammer mit einem Paragraphen-Zeichen darauf
© Thorben Wengert/pixelio.de

Rechtsansprüche seiner Mitglieder durchzusetzen, das ist die Kernkompetenz des Sozialverbands VdK.

Die versierten VdK-Juristen beraten und vertreten die Mitglieder auf folgenden Rechtsgebieten:

  • Rentenversicherung,
  • soziale Pflegeversicherung,
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,
  • Schwerbehindertenrecht,
  • gesetzliche Krankenversicherung,
  • Arbeitsförderung,
  • gesetzliche Unfallversicherung,
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende,
  • Grundsicherung im Alter,
  • Erwerbsminderung,
  • soziales Entschädigungsrecht

Der VdK hilft nicht nur bei der Antragstellung, sondern legt auch Widerspruch ein, führt Verfahren vor den Sozialgerichten oder sogar vor dem Bundesverfassungsgericht. In Musterstreitverfahren lässt der Sozialverband VdK die Verfassungsmäßigkeit von neuen Gesetzen prüfen, die für Ältere, Menschen mit Behinderung oder chronisch Kranke große Belastungen mit sich bringen.

Und das mit Erfolg: So war der Sozialverband VdK an der wohl wichtigsten sozial-rechtlichen Entscheidung des Jahres 2010 beteiligt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Hartz-IV-Regelleistungen nicht verfassungsgemäß sind und bestätigte damit die Auffassung des VdK. Dies kann auch als Erfolg der "VdK-Aktion gegen Armut" aus dem Jahr 2008 gewertet werden.

Ihren Ansprechpartner bei der Rechtsberatung finden Sie auf den Seiten unserer Beratung

Schlagworte Rechtsberatung | Sozialrecht | VdK | Satzung

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Symbolfoto: Unterlagen, eine davon mit dem Vermerk "Wichtig"
© Rainer Sturm/pixelio.de

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Aktuelle Satzung des VdK Nord

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