Rechtsberatung

Symbolfoto: Ein Richterhammer mit einem Paragraphen-Zeichen darauf
© Thorben Wengert/pixelio.de

Rechtsansprüche seiner Mitglieder durchzusetzen, das ist die Kernkompetenz des Sozialverbands VdK.

Die versierten VdK-Juristen beraten und vertreten die Mitglieder auf folgenden Rechtsgebieten:

  • Rentenversicherung,
  • soziale Pflegeversicherung,
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,
  • Schwerbehindertenrecht,
  • gesetzliche Krankenversicherung,
  • Arbeitsförderung,
  • gesetzliche Unfallversicherung,
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende,
  • Grundsicherung im Alter,
  • Erwerbsminderung,
  • soziales Entschädigungsrecht

Der VdK hilft nicht nur bei der Antragstellung, sondern legt auch Widerspruch ein, führt Verfahren vor den Sozialgerichten oder sogar vor dem Bundesverfassungsgericht. In Musterstreitverfahren lässt der Sozialverband VdK die Verfassungsmäßigkeit von neuen Gesetzen prüfen, die für Ältere, Menschen mit Behinderung oder chronisch Kranke große Belastungen mit sich bringen.

Und das mit Erfolg: So war der Sozialverband VdK an der wohl wichtigsten sozial-rechtlichen Entscheidung des Jahres 2010 beteiligt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Hartz-IV-Regelleistungen nicht verfassungsgemäß sind und bestätigte damit die Auffassung des VdK. Dies kann auch als Erfolg der "VdK-Aktion gegen Armut" aus dem Jahr 2008 gewertet werden.

Ihren Ansprechpartner bei der Rechtsberatung finden Sie auf den Seiten unserer Beratung

Schlagworte Rechtsberatung | Sozialrecht | VdK | Satzung

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Möchten Sie den Mitgliedsantrag nicht online versenden, können sie ihn hier am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post an die zuständige Geschäftsstelle versenden.

Mitgliedsantrag zum Ausdrucken


Symbolfoto: Unterlagen, eine davon mit dem Vermerk "Wichtig"
© Rainer Sturm/pixelio.de

Aktuelle Satzung des VdK Nord


Erhebung von Pauschbeträgen

Wenn wir Sie juristisch vertreten und es zu Widerspruch, Klage oder Berufung kommt, müssen wir zur Deckung der Verwaltungs-kosten des Verbandes einen Pauschbetrag in Rechnung stellen. Die Höhe entnehmen Sie bitte der Aufstellung, die Sie hier herunterladen können.

Bevor wir Sie in einem Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren vertreten können, benötigen wir von Ihnen die ausgefüllte und unterzeichnete Hilfsbedürftigkeitserklärung, um die Vorgaben zur Gemeinnützigkeit durch die Finanzverwaltung zu erfüllen. Für Sie selbst ist es in finanzieller Hinsicht wichtig, die Erklärung auszufüllen.

Das entsprechende Formular können Sie sich hier herunterladen und uns ausgefüllt zukommen lassen.

Den dort aufgeführten derzeit gültigen Grenzbeträgen können Sie z. B. entnehmen, dass man als Alleinstehende/r mit einem Einkommen unter 2.245,00 € immer noch hilfsbedürftig i.S.d. AO ist, als Ehepaar bzw. Lebensgemeinschaft läge der Grenzbetrag dann bei einem Einkommen unter 2 x
1.616,00 €, also unter 3.232,00 €. Kinder würden diese Grenzbeträge wie aufgeführt entsprechend erhöhen.


Zu den Kontaktdaten der Beratung


VdK INTERNET-TV
Aktuelle Videos im VdK Internet-TV:

Diese und weitere Filme jetzt anschauen unter www.vdktv.de

VdK-TV: Fehlberechnung der Rente

Wie kann man nachprüfen, ob der Rentenbescheid richtig ist? Wie muss man vorgehen, wenn Fehler enthalten sind?

VdK-TV: Was ist eine Vorsorgevollmacht? Was muss man beachten? UT

In unserem Beitrag erklären wir die Vorsorgevollmacht im Unterschied zur Patientenverfügung und zeigen die wichtigsten Regeln für die Vorsorgevollmacht.

VdK-TV: Wohnen im Alter

Wer in seiner eigenen Wohnung alt werden möchte, sollte rechtzeitig Barrieren beseitigen. Wie das Wohnen der Zukunft aussehen kann, darüber machen sich Architekten und Bauherren Gedanken.

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