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Der Sozialverband VdK bietet seinen Mitgliedern qualifizierte Sozialrechtsberatung durch kompetente Fachleute, konsequente Interessenvertretung gegenüber der Politik und vieles mehr.
Der Sozialverband VdK ist parteipolitisch neutral, aber nicht unpolitisch. Mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen setzt er sich für die Interessen seiner Mitglieder und gegen den Sozialabbau ein. Der Sozialverband VdK ist vertreten in zahlreichen politischen Arbeitsgruppen und Gremien, führt Gespräche mit Politikern und legt ihnen seine Forderungen vor.
Der Sozialverband VdK ist Gesellschafter zweier Berufsförderungswerke, die das Ziel verfolgen, erwachsene Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt einzugliedern.Die Qualifizierungsangebote richten sich an Erwachsene, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Im Sozialverband VdK sind Selbsthilfegruppen zu unterschiedlichen Krankheitsbildern organsiert. Hier können sich Betroffene austauschen, es werden Fachvorträge gehalten und es finden gemeinsame Aktivitäten statt.
Als Mitglied im größten deutschen Sozialverband sind Sie Teil einer starken Gemeinschaft und treten aktiv für eine gerechte und faire Sozialpolitik ein. Darüber hinaus können Sie sich ehrenamtlich in Ihrem Orts- oder Kreisverband engagieren und aktiv etwas für sozial Schwächere tun. Im Sozialverband VdK sind derzeit bereits 90.000 Menschen ehrenamtlich aktiv.
Die VdK-Zeitung erscheint zehn Mal im Jahr mit umfangreichen Informationen aus Sozialpolitik, Rente, Recht, Gesundheit, Ehrenamt und Verbraucherschutz, Berichte über bundes- und landespolitische Themen und Aktivitäten in Ihrem VdK vor Ort.
Barrierefreie Internetseite mit aktuellen Informationen aus vielen sozialen Themenbereichen
Musterformulare und –briefe zur Durchsetzung von Sozialleistungen
Das VdK-Internet-TV informiert rund um die Uhr zu wichtigen topaktuellen sozialen, sozialpolitischen und rechtlichen Themen. Unter www.vdktv.de sind die Filme beliebig oft und jederzeit kostenlos abrufbar.
"Miteinander" läuft jeden ersten Samstag im Monat ab 11.15 Uhr auf Sport 1 mit Nachrichten, Reportagen und Interviews rund um den VdK.
Schlagworte VdK | Rechtsberatung | Veranstaltung | Medien | Sozialpolitik
Der VdK Nord ist auch auf Instagram zu finden. Auf unserem Profil geben wir Einblicke in die Verbandsarbeit und zeigen auf, was sich gemeinsam für mehr soziale Gerechtigkeit unternehmen lässt. Wer uns folgen möchte, findet den Kanal unter:
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Der Landesverband freut sich auf neue Abonnenten.
Möchten Sie den Mitgliedsantrag nicht online versenden, können sie ihn hier am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post an die zuständige Geschäftsstelle versenden.
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Aktuelle Satzung des VdK Nord
Erhebung von Pauschbeträgen
Wenn wir Sie juristisch vertreten und es zu Widerspruch, Klage oder Berufung kommt, müssen wir zur Deckung der Verwaltungs-kosten des Verbandes einen Pauschbetrag in Rechnung stellen. Die Höhe entnehmen Sie bitte der Aufstellung, die Sie hier herunterladen können.
Bevor wir Sie in einem Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren vertreten können, benötigen wir von Ihnen die ausgefüllte und unterzeichnete Hilfsbedürftigkeitserklärung, um die Vorgaben zur Gemeinnützigkeit durch die Finanzverwaltung zu erfüllen. Für Sie selbst ist es in finanzieller Hinsicht wichtig, die Erklärung auszufüllen.
Das entsprechende Formular können Sie sich hier herunterladen und uns ausgefüllt zukommen lassen.
Den dort aufgeführten derzeit gültigen Grenzbeträgen können Sie z. B. entnehmen, dass man als Alleinstehende/r mit einem Einkommen unter 2.245,00 € immer noch hilfsbedürftig i.S.d. AO ist, als Ehepaar bzw. Lebensgemeinschaft läge der Grenzbetrag dann bei einem Einkommen unter 2 x
1.616,00 €, also unter 3.232,00 €. Kinder würden diese Grenzbeträge wie aufgeführt entsprechend erhöhen.
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