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Werden auch Sie Teil des größten Sozialverbands in Deutschland! Mit über 2 Millionen Mitgliedern bildet der VdK eine solidarische Gemeinschaft und eine starke Lobby für Menschen, die Hilfe brauchen und benachteiligt sind. Auf dieser Seite beantworten wir Fragen rund um die VdK-Mitgliedschaft.
VdK-Mitglied werden können ...
Kurz gesagt: Nahezu jeder kann Mitglied im VdK und damit Teil einer starken Gemeinschaft werden!
Der Sozialverband VdK besteht aus einem Bundesverband und dreizehn Landesverbänden.
Um Mitglied im Sozialverband VdK Nord zu werden, wenden Sie sich an eine unserer Geschäftsstellen - wir freuen uns auf Sie!
Der Bundesverband, der Sozialverband VdK Deutschland, hat keine eigenen Mitglieder.
Ja, seit kurzem bieten wir den Online-Beitritt an. Zum Online-Mitgliedsantrag gelangen Sie unten:
Wenn Sie nicht online beitreten wollen, können Sie die Antragsunterlagen auch selbst ausdrucken und dann an uns senden. Schließlich haben Sie die Möglichkeit, die Mitgliedsunterlagen direkt bei uns anzufordern. Sie erhalten den Antrag dann per Post.
Mitgliedsantrag zum Ausdrucken
Möchten Sie den Mitgliedsantrag per Post geschickt bekommen, rufen Sie in einer unserer Geschäftsstellen an.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag im Sozialverband VdK Nord beträgt 5,95 Euro. Sie können mittels Lastschriftverfahren jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder auch monatlich bezahlen.
Wenn wir Sie anwaltlich vertreten und es zu Widerspruch, Klage oder Berufung kommt, müssen wir zur Deckung der Verwaltungskosten des Verbandes einen Pauschbetrag in Rechnung stellen. Die Höhe entnehmen Sie bitte der Aufstellung über die Erhebung von Pauschbeträgen. Hier können Sie sich diese Aufstellung herunterladen:
Bevor wir Sie in einem Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren vertreten können, benötigen wir von Ihnen die ausgefüllte und unterzeichnete Hilfsbedürftigkeitserklärung, um die Vorgaben zur Gemeinnützigkeit durch die Finanzverwaltung zu erfüllen. Für Sie selbst ist es in finanzieller Hinsicht wichtig, die Erklärung auszufüllen.
Das entsprechende Formular können Sie sich hier herunterladen und uns ausgefüllt zukommen lassen.
Den dort aufgeführten derzeit gültigen Grenzbeträgen können Sie z. B. entnehmen, dass man als Alleinstehende/r mit einem Einkommen unter 2.230,00 € immer noch Hilfsbedürftig i.S.d. AO ist, als Ehepaar bzw. Lebensgemeinschaft läge der Grenzbetrag dann bei einem Einkommen unter 2 x 1.604,00 €, also unter 3.208,00 €. Kinder würden diese Grenzbeträge wie aufgeführt entsprechend erhöhen.
Die Satzung des Vdk Nord finden Sie hier: Satzung VdK Nord. Sie können diese für Ihre Unterlagen herunterladen und ausdrucken. Die Satzung des Sozialverbands VdK Deutschland finden Sie hier: Satzung Bundesverband.
Der Sozialverband VdK darf ausschließlich seine Mitglieder in sozialrechtlichen Angelegenheiten beraten. In den bundesweit rund 400 Geschäftsstellen findet die Mitgliederberatung rund um das Sozialrecht statt. Der VdK hilft bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen, vertritt seine Mitglieder in Antrags- und Widerspruchsverfahren bei den Behörden und bei Klagen vor den Sozialgerichten.
Wenn Sie VdK-Mitglied sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Geschäftsstelle vor Ort Geschäftsstellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der VdK Deutschland keine Sozialrechtsberatung per Telefon oder E-Mail durchführt.
Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder ausschließlich in sozialrechtlichen Angelegenheiten. In anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel Mietrecht, Steuerrecht oder Arbeitsrecht, berät der VdK nicht.
Um eine Beratung vor Ort zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an Ihre Geschäftsstelle. Geschäftsstellen.
Leider darf der Sozialverband VdK keine Anwälte empfehlen.
Nein - der VdK ist eine gemeinnützige Organisation, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral.
Wenn Sie sich für ein Ehrenamt im VdK interessieren, sind Sie in guter Gesellschaft! In den rund 1.400 Ortsverbänden des Sozialverband VdK sind bundesweit mehr als 13.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die VdK-Mitglieder aktiv. Ohne die wichtige Arbeit dieser "Ehrenamtler" könnte der VdK seine sozialen Leistungen nicht erfüllen - der VdK freut sich über Ihre ehrenamtliche Mithilfe! Informationen darüber, wie Sie sich engagieren können, erhalten Sie hier: Ehrenamt.
Möchten Sie den Mitgliedsantrag nicht online versenden, können sie ihn hier am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post an die zuständige Geschäftsstelle versenden.
Mitgliedsantrag zum Ausdrucken
Erhebung von Pauschbeträgen
Wenn wir Sie juristisch vertreten und es zu Widerspruch, Klage oder Berufung kommt, müssen wir zur Deckung der Verwaltungs-kosten des Verbandes einen Pauschbetrag in Rechnung stellen. Die Höhe entnehmen Sie bitte der Aufstellung, die Sie hier herunterladen können.
Bevor wir Sie in einem Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren vertreten können, benötigen wir von Ihnen die ausgefüllte und unterzeichnete Hilfsbedürftigkeitserklärung, um die Vorgaben zur Gemeinnützigkeit durch die Finanzverwaltung zu erfüllen. Für Sie selbst ist es in finanzieller Hinsicht wichtig, die Erklärung auszufüllen.
Das entsprechende Formular können Sie sich hier herunterladen und uns ausgefüllt zukom-men lassen.
Den dort aufgeführten derzeit gültigen Grenzbeträgen können Sie z. B. entnehmen, dass man als Alleinstehende/r mit einem Einkommen unter 2.230,00 € immer noch Hilfsbedürftig i.S.d. AO ist, als Ehepaar bzw. Lebensgemeinschaft läge der Grenzbetrag dann bei einem Einkommen unter 2 x
1.604,00 €, also unter 3.208,00 €. Kinder würden diese Grenzbeträge wie aufgeführt entsprechend erhöhen.
Zu den Kontaktdaten der Geschäftsstellen
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