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Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft im VdK, dem mit 2,2 Millionen Mitgliedern größten Sozialverband Deutschlands? Hier finden Sie alles, was Sie dafür wissen müssen.
Wenn Sie in Schleswig-Holstein wohnen, können Sie über unsere Website Mitglied werden. Oder drucken Sie unser Beitrittsformular aus und schicken es direkt an uns – wir freuen uns auf Sie!
Mitgliedsantrag zum Ausdrucken
Sozialverband VdK Nord e.V.
Eggerstedtstraße 11 a
24103 Kiel
Tel.: 0431 25 99 19 69
Fax : 0431 69 02 31 69
nord@vdk.de
Möchten Sie den Mitgliedsantrag per Post geschickt bekommen, rufen Sie in einer unserer Beratung an.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag im Sozialverband VdK Nord beträgt 6,60 Euro pro Monat. Sie können den Mitgliedsbeitrag mittels Lastschriftverfahren jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder auch monatlich bezahlen.
Wenn wir Sie anwaltlich vertreten und es zu Widerspruch, Klage oder Berufung kommt, müssen wir zur Deckung der Verwaltungskosten des Verbandes einen Pauschbetrag in Rechnung stellen. Die Höhe entnehmen Sie bitte der Aufstellung über die Erhebung von Pauschbeträgen. Hier können Sie sich diese Aufstellung herunterladen:
Bevor wir Sie in einem Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren vertreten können, benötigen wir von Ihnen die ausgefüllte und unterzeichnete Hilfsbedürftigkeitserklärung, um die Vorgaben zur Gemeinnützigkeit durch die Finanzverwaltung zu erfüllen. Für Sie selbst ist es in finanzieller Hinsicht wichtig, die Erklärung auszufüllen.
Das entsprechende Formular können Sie sich hier herunterladen und uns ausgefüllt zukommen lassen.
Die Satzung des VdK Nord finden Sie hier: Satzung VdK Nord. Sie können diese für Ihre Unterlagen herunterladen und ausdrucken. Die Satzung des Sozialverbands VdK Deutschland finden Sie hier: Satzung Bundesverband.
Der Sozialverband VdK darf ausschließlich seine Mitglieder in sozialrechtlichen Angelegenheiten beraten. In den landesweit sechs Geschäftsstellen findet die Mitgliederberatung rund um das Sozialrecht statt. Der VdK hilft bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen, vertritt seine Mitglieder in Antrags- und Widerspruchsverfahren bei den Behörden und bei Klagen vor den Sozialgerichten.
Wenn Sie VdK-Mitglied sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Geschäftsstelle vor Ort Beratung.
Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder ausschließlich in sozialrechtlichen Angelegenheiten. In anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel Mietrecht, Steuerrecht oder Arbeitsrecht, berät der VdK nicht.
Um eine Beratung vor Ort zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an Ihre Geschäftsstelle. Beratung.
Leider darf der Sozialverband VdK keine Anwälte empfehlen.
Nein - der VdK ist eine gemeinnützige Organisation, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral.
Wenn Sie sich für ein Ehrenamt im VdK interessieren, sind Sie in guter Gesellschaft! In den Ortsverbänden des VdK Nord sind zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die VdK-Mitglieder aktiv. Ohne die wichtige Arbeit dieser Aktiven könnte der VdK seine sozialen Leistungen nicht erfüllen - der VdK freut sich über Ihre ehrenamtliche Mithilfe! Informationen darüber, wie Sie sich engagieren können, erhalten Sie hier: Ehrenamt.
Schlagworte VdK | Mitglied | Ehrenamt | Beratung | Sozialrecht | Sozialpolitik
Der VdK Nord ist auch auf Instagram zu finden. Auf unserem Profil geben wir Einblicke in die Verbandsarbeit und zeigen auf, was sich gemeinsam für mehr soziale Gerechtigkeit unternehmen lässt. Wer uns folgen möchte, findet den Kanal unter:
www.instagram.com/vdk_nord
Der Landesverband freut sich auf neue Abonnenten.
Möchten Sie den Mitgliedsantrag nicht online versenden, können sie ihn hier am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post an die zuständige Geschäftsstelle versenden.
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Aktuelle Satzung des VdK Nord
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