Häufige Fragen rund um die VdK-Mitgliedschaft

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft im VdK, dem mit 2,2 Millionen Mitgliedern größten Sozialverband Deutschlands? Hier finden Sie alles, was Sie dafür wissen müssen.

Symbolfoto: Eine Familie geht am Strand spazieren

Wer kann Mitglied im VdK werden?

  • Alle, die sozialversichert oder leistungsberechtigt nach den Sozialgesetzbüchern sind,
  • Renterinnen und Rentner,
  • Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen, Patienten, Unfallverletzte,
  • Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene, Kriegshinterbliebene und Angehörige von Vermissten,
  • Wehrdienstbeschädigte, Zivildienstbeschädigte, Opfer von Gewalt sowie Berechtigte nach Gesetzen, auf die das Bundesversorgungsgesetz entsprechende Anwendung findet, und deren Hinterbliebene,
  • Personen, die durch einen anerkannten Umweltschaden gesundheitlich beeinträchtigt sind,
  • sowie die Angehörigen, Hinterbliebenen und Waisen der genannten Gruppen.

Wie kann ich Mitglied im VdK werden?

Wenn Sie in Schleswig-Holstein wohnen, können Sie über unsere Website Mitglied werden. Oder drucken Sie unser Beitrittsformular aus und schicken es direkt an uns – wir freuen uns auf Sie!

Mitgliedsantrag zum Ausdrucken

Sozialverband VdK Nord e.V.
Eggerstedtstraße 11 a
24103 Kiel
Tel.: 0431 25 99 19 69
Fax : 0431 69 02 31 69
nord@vdk.de

Möchten Sie den Mitgliedsantrag per Post geschickt bekommen, rufen Sie in einer unserer Beratung an.

Wie hoch ist die Mitgliedsgebühr?

Der monatliche Mitgliedsbeitrag im Sozialverband VdK Nord beträgt 6,60 Euro pro Monat. Sie können den Mitgliedsbeitrag mittels Lastschriftverfahren jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder auch monatlich bezahlen.

Gibt es sonst noch Kosten?

Wenn wir Sie anwaltlich vertreten und es zu Widerspruch, Klage oder Berufung kommt, müssen wir zur Deckung der Verwaltungskosten des Verbandes einen Pauschbetrag in Rechnung stellen. Die Höhe entnehmen Sie bitte der Aufstellung über die Erhebung von Pauschbeträgen. Hier können Sie sich diese Aufstellung herunterladen:

Bevor wir Sie in einem Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren vertreten können, benötigen wir von Ihnen die ausgefüllte und unterzeichnete Hilfsbedürftigkeitserklärung, um die Vorgaben zur Gemeinnützigkeit durch die Finanzverwaltung zu erfüllen. Für Sie selbst ist es in finanzieller Hinsicht wichtig, die Erklärung auszufüllen.
Das entsprechende Formular können Sie sich hier herunterladen und uns ausgefüllt zukommen lassen.

Wo finde ich die Satzung des VdK Nord?

Die Satzung des VdK Nord finden Sie hier: Satzung VdK Nord. Sie können diese für Ihre Unterlagen herunterladen und ausdrucken. Die Satzung des Sozialverbands VdK Deutschland finden Sie hier: Satzung Bundesverband.

Ich habe eine sozialrechtliche Frage, an wen kann ich mich wenden?

Der Sozialverband VdK darf ausschließlich seine Mitglieder in sozialrechtlichen Angelegenheiten beraten. In den landesweit sechs Geschäftsstellen findet die Mitgliederberatung rund um das Sozialrecht statt. Der VdK hilft bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen, vertritt seine Mitglieder in Antrags- und Widerspruchsverfahren bei den Behörden und bei Klagen vor den Sozialgerichten.

Wenn Sie VdK-Mitglied sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Geschäftsstelle vor Ort Beratung.

Ich habe eine Frage zu einem anderen Rechtsbereich als dem Sozialrecht, berät der VdK mich auch dazu?

Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder ausschließlich in sozialrechtlichen Angelegenheiten. In anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel Mietrecht, Steuerrecht oder Arbeitsrecht, berät der VdK nicht.

Ich möchte einen Beratungstermin vereinbaren, an wen kann ich mich wenden?

Um eine Beratung vor Ort zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an Ihre Geschäftsstelle. Beratung.

Ich bin auf der Suche nach einem Anwalt, kann der VdK mir einen empfehlen?

Leider darf der Sozialverband VdK keine Anwälte empfehlen.

Ist der VdK eine Rechtsschutzversicherung? Ist er eine Partei?

Nein - der VdK ist eine gemeinnützige Organisation, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral.

Ich möchte mich gerne ehrenamtlich im VdK engagieren, was kann ich tun?

Wenn Sie sich für ein Ehrenamt im VdK interessieren, sind Sie in guter Gesellschaft! In den Ortsverbänden des VdK Nord sind zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die VdK-Mitglieder aktiv. Ohne die wichtige Arbeit dieser Aktiven könnte der VdK seine sozialen Leistungen nicht erfüllen - der VdK freut sich über Ihre ehrenamtliche Mithilfe! Informationen darüber, wie Sie sich engagieren können, erhalten Sie hier: Ehrenamt.

Schlagworte VdK | Mitglied | Ehrenamt | Beratung | Sozialrecht | Sozialpolitik

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Der VdK Nord ist auch auf Instagram zu finden. Auf unserem Profil geben wir Einblicke in die Verbandsarbeit und zeigen auf, was sich gemeinsam für mehr soziale Gerechtigkeit unternehmen lässt. Wer uns folgen möchte, findet den Kanal unter:
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Der Landesverband freut sich auf neue Abonnenten.


Möchten Sie den Mitgliedsantrag nicht online versenden, können sie ihn hier am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post an die zuständige Geschäftsstelle versenden.

Mitgliedsantrag zum Ausdrucken


Symbolfoto: Unterlagen, eine davon mit dem Vermerk "Wichtig"
© Rainer Sturm/pixelio.de

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Aktuelle Satzung des VdK Nord

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