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„Mit seiner Fachveranstaltung zur Grundrente, die am 14. Februar im Atlantic Hotel Kiel stattfand, hat der VdK Nord eine satte Punktlandung hingelegt“, so begrüßte Moderator Carsten Kock die vielen inter-essierten Zuhörer des Abends.
Kurz vorher kochte das Thema bundesweit auf, besonders nachdem Arbeitsminister Hubertus Heil sein Konzept einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung vorgestellt hatte.
Und just an diesem Tag wurde das Thema im Kieler Landtag diskutiert. Nahezu 100 Gäste waren der Einladung des VdK nachgekommen und verfolgten die Fachvorträge der kompetenten Referenten mit großem Interesse. Nach einer kurzen Begrüßung durch den Landesverbandsvorsitzenden Hans-Jürgen Albien, führte die Frauenvertreterin des VdK Nord, Hanna Elisabeth Deußer, in die Problematik ein. Sie hatte einmal die verschiedenen Modelle durchgerechnet und führte anhand von konkreten Zahlen vor Augen, wie sich etwa Grundrente, Respektrente oder Rente Plus in Euro und Cent für einen 66 Jahre alten Geringverdiener darstellen würde, der 36 Jahr lang eingezahlt hat.
Anschließend brachte Verena Bentele, Präsidentin des VdK die Haltung des VdK zur Grundrente zum Ausdruck, bevor Prof. Dr. Felix Welti, anerkannter Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht an der Universität Kassel den Zuschauern die rechtlichen Voraussetzungen einer Grundrente näher brachte. Ob die Grundrente speziell für Frauen eine Chance oder eher ein Risiko darstellt, erörterte die Präsidentin des Landessozialgerichtes Schleswig-Holstein, Dr. Christine Fuchsloch. Von Seiten der Rentenversicherung Bund, warnte Dr. Reinhold Thiede davor zwei verschiedene Dinge wie Grundsicherung und Grundrente miteinander zu vermischen. Er verdeutlichte für jeden eindrücklich, dass es sich bei dem einen um eine Grundsicherung und bei dem anderen um die Honorierung einer Lebensleistung handelt.
Dr. Matthias Badenhop, Staatssekretär im Sozialministerium in Kiel betonte "Ich halte es für richtig, das Einkommen für Menschen im Alter zu verbessern, deren Rente trotz langjähriger Erwerbstätigkeit nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht. Eine Grundrente sollte sich dabei von der Sozialhilfe abheben. Dies bedeutet, dass Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben und eine Grundrente beziehen, bei der Leistungshöhe, bei Vermögensbehalten und bei Hinzuverdienstmöglichkeiten bessergestellt werden müssen, als Grundsicherungsempfänger. Klar muss außerdem sein, dass bei einer Abwicklung durch die Deutsche Rentenversicherung die zusätzlichen versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln des Bundes bereitgestellt werden müssen. Wir wollen jenseits der Diskussion um die Grundrente aus Schleswig-Holstein konkrete Maßnahmen gegen Altersarmut vorantreiben: Dazu gehören Freibeträge für die gesetzliche Rente bei der Grundsicherung ebenso wie die Freistellung der Betriebsrenten und Zusatzvorsorge von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Landesregierung wird diese Forderungen im Rahmen einer Bundesratsinitiative nach Berlin tragen.“
Schlagworte VdK Nord | Sozialversicherte | Solidarität | berufliche Eingliederung | Selbsthilfeorganisation | sozialrechtliche Fragen | Interessenverband | Rentner | Behinderte | Sozialpolitik
Hier einige Fotoimpressionen zu unserer Fachveranstaltung vom 14. Februar 2019
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