Sozialrechtsberatung

Sachkundig und unbürokratisch berät und hilft der VdK in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten. Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen beim oft schwierigen Umgang mit Behörden und Ämtern im gesamten Sozialbereich. Sie stehen mit Rat und Tat zur Seite bei Anträgen, beim Ausfüllen von Formularen, überprüfen Bescheide, legen – falls nötig - Widerspruch ein und vertreten die VdK-Mitglieder in Klagen und Berufungen vor den Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten.

Juristische Beratung in den Bereichen:

  • Krankenversicherung: zum Beispiel Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Zuzahlung und Befreiung, Sozialklausel, Überforderungsklausel, Kur, Rehabilitation
  • Pflegeversicherung: zum Beispiel Beiträge, Pflegegrade, häusliche Pflege, Pflege im Heim, Pflegegeld, Sachleistungen
  • Unfallversicherung: zum Beispiel: Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Berufsgenossenschaft, Heilbehandlung, Verletztengeld, Berufshilfe, Übergangsgeld, Verletztenrente, Pflegegeld, Sterbegeld, Witwen- / Witwerrente, Waisenrente
  • Rentenversicherung: zum Beispiel: Rentenantrag, Rentenbescheid, Grundsicherung, Deutsche Rentenversicherung (DRV, LVA, BfA), Kur / Rehabilitation, Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Versichertenkonto, Kindererziehungszeiten, Altersrente, Witwen- / Witwerrente, Vollrente, Teilrente, Flexi-Rente, Hinzuverdienst, Rentenformel
  • Arbeitslosenversicherung: zum Beispiel: Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Berufliche Bildung/Umschulung, Arbeitsförderung, Eingliederungsbeihilfen, Kurzarbeitergeld, Konkursausfallgeld, Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung (ABM)
  • Behindertenrecht: zum Beispiel: Rehabilitation, Feststellungsverfahren, Schwerbehindertengesetz, Schwerbehindertenausweis, Versorgungsamt, Hauptfürsorgestelle, Kraftfahrzeughilfe, Kfz-Steuerbefreiung, Freifahrt / Wertmarke, Hilfsmittel, Verschlimmerungsantrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, Vertrauensfrau / Vertrauensmann
  • Sozialhilferecht: zum Beispiel: BSHG, Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe in besonderen Lebenslagen (z.B. Behinderung, Krankheit, Alter), Regelsatz, Antrag, Bescheid, Widerspruch
  • Soziales Entschädigungsrecht: zum Beispiel: Kriegs-, Wehrdienst-, Zivildienstopfer, Opfer von Gewalt, Impfgeschädigte, BVG, Erholungshilfe, Kur, Kraftfahrzeughilfe, Beschädigtenrente, Schwerstbeschädigtenzulage, Hinterbliebenenrente, Pflegezulage, Ausgleichsrente, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Berufsschadensausgleich

Schlagworte Sozialrechtsschutz | VdK | Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Unfallversicherung | Rentenversicherung | Arbeitslosenversicherung | Behindertenrecht | Niedersachsen | Bremen

Rechtsberatung des VdK: Juristinnen und Juristen des VdK tagen in Kassel

Große Juristentagung des VdK in Kassel: Der Präsident des Bundessozialgerichts, Dr. Rainer Schlegel, lobt die über 200 Rechtsberaterinnen und Rechtsberater des VdK beim ersten bundesweiten Treffen in Kassel. VdK-Präsidentin Verena Bentele ermuntert sie, jenseits der Rechtsberatung auch Anstöße für sozialpolitische Veränderungen zu geben. Wir haben einige der Rechtsberater nach ihren Erfahrungen im VdK gefragt.

VdK-TV: Arbeitsunfall anerkannt: VdK setzt Unfallrente durch

Bei VdK-Mitglied Steffen Abel wollte die Berufsgenossenschaft einen Arbeitsunfall nicht anerkennen. Erst mithilfe des VdK gelang es ihm, eine Unfallrente durchzusetzen.

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