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Sie helfen und schützen Menschen, retten aus Notsituationen, unterstützen im Alltag, klären auf und setzen sich für andere ein. Ehrenamtlich tätige Menschen spenden ihre freie Zeit, um für andere da zu sein. Dafür verdienen sie Anerkennung und Wertschätzung.
Das ehrenamtliche Engagement gehört zu den grundlegenden Elementen unserer Demokratie. Umso wichtiger ist es, das Ehrenamt durch geeignete Rahmenbedingungen bestmöglich zu fördern.
Für viele Ehrenamtliche steigt mit der stetigen Zunahme an bürokratischen Anforderungen die Komplexität der Nebenaufgaben. Die kostenlose Weiterbildung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen sollte daher durch gesetzliche Regelungen gefördert werden.
Insbesondere sollten Ehrenamtliche die Möglichkeit bekommen, für solche Weiterbildungsmaßnahmen Bildungsurlaub nutzen zu können. Dies muss unabhängig davon möglich sein, ob es sich hierbei um eine ein- oder mehrtägige Maßnahme handelt. Ebenso sollte die Möglichkeit geschaffen werden, sich für die Ausübung des Ehrenamtes von der Arbeit freistellen zu lassen.
Nach der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung kann Sonderurlaub für Zwecke der Gewerkschaften, Parteien, Kirchen, Organisationen und Verbände gewährt werden. Die Zwecke der Sozialverbände sind hier nicht aufgeführt, obwohl sie als eine der größten Interessengemeinschaften eine außerordentliche staatsbürgerliche Bedeutung haben. Deswegen fordern wir, dass die Sozialverbände entsprechende Berücksichtigung in der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung finden.
Es sollten darüber hinaus bessere Möglichkeiten geschaffen werden, angemessene Aufwandsentschädigungen zu erhalten bzw. steuerlich geltend zu machen. Insbesondere sollte bei der steuerlichen Förderung das ehrenamtliche Engagement gleichbehandelt werden und deswegen die Steuerfreibeträge für ehrenamtlich tätige Vorstände auf die Höhe der Übungsleiterpauschale angehoben werden. Die Höhe der Übungsleiterpauschale wiederum muss überprüft und erhöht werden, denn auch ehrenamtlich Tätige sind dem steigenden Kostendruck ausgesetzt.
Menschen, die bei der Ausübung ihres Ehrenamtes auf Assistenz angewiesen sind, müssen vorrangig auf unentgeltliche Unterstützung in ihrem Familien- und Freundeskreis zurückgreifen. Dies ist ein massiver Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht und widerspricht damit der UN-Behindertenrechtskonvention. Deswegen halten wir einen Rechtsanspruch auf bedingungslose Gewährung einer Assistenz zur Ausübung eines Ehrenamtes für unerlässlich.
Hier können Sie sich von der Niedersächsischen Landeswahlleiterin eine allgemeine Infobroschüre zur Wahl herunterladen: Infobroschüre
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//niedersachsen-bremen/pages/landtagswahl/85131/ehrenamt":
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