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Jeder Mensch hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Menschen mit Behinderung brauchen gleichberechtigte Teilhabe, eine bessere Förderung und Versorgung.
Grundsätzlich muss Inklusion in der Kinderbetreuung und in der Schule, in Ausbildung und im Beruf sowie in der Freizeitgestaltung gewährleistet werden. Wichtig ist eine entsprechende Unterstützung vor allem beim Übergang von der Schule in den Beruf. Die individuellen Wünsche von Menschen mit Beeinträchtigungen sollen bei der Auswahl von Wohn- und Beschäftigungsverhältnissen in jedem Fall berücksichtigt werden.
In Niedersachsen wohnen ca. 30.000 Menschen mit Beeinträchtigungen in großen stationären Einrichtungen und nur 20.000 in ambulanten Wohnformen bzw. in ihrem familiären Umfeld. Um die individuellen Wünsche der Menschen mit Beeinträchtigungen jedoch hinreichend zu berücksichtigen, muss es das Ziel des Landes Niedersachsen sein, stationäre Wohneinrichtungen zugunsten anderer Wohnformen, die mehr Selbstbestimmung und eine unabhängige Lebensführung gewähren, abzubauen.
Ziel sollte es sein, möglichst viele Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Deswegen müssen aus Sicht des VdK Niedersachsen-Bremen mehr Projekte gefördert bzw. ins Leben gerufen werden, die darauf abzielen.
Das Behindertengleichstellungsgesetz fordert von Trägern öffentlicher Gewalt, mit Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache zu kommunizieren. Bescheide und Vordrucke sollen in verständlicher Weise erläutert werden bzw. in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden. Damit wird insbesondere Menschen mit Lernbehinderungen oder anderen Beeinträchtigungen geholfen zu verstehen, welche Anforderungen an sie gestellt werden. Wir fordern deswegen, dass flächendeckend und bei allen Sozialleistungsträgern Bescheide in leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Niedersachsen ist ein beliebtes Urlaubsland mit einigen Touristenhochburgen. Damit alle Menschen daran teilhaben können, müssen inklusive und barrierefreie Urlaubsangebote installiert und verstärkt gefördert werden.
Zweck der Sportförderung in Niedersachsen ist gem. § 2 Nr. 6 Niedersächsisches Sportfördergesetz unter anderem, Menschen mit und ohne Behinderungen und Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sowie sozial benachteiligten Menschen die gemeinsame Sportausübung zu ermöglichen und diese zu unterstützen. Dennoch ist es gerade Menschen mit Behinderungen nicht immer möglich, die gewünschte Sportart auszuüben. Sie sind auf einen barrierefreien Zugang zu Sportstätten angewiesen, brauchen ggf. besondere Sportausrüstungen oder Begleitung und häufig auch mehr Zeit. Hier sollten verstärkt Anstrengungen unternommen werden, Menschen mit Behinderungen sowohl in finanzieller als auch in ideeller Hinsicht zu unterstützen.
Fachkräfte in der Behindertenhilfe sind rar. Dennoch müssen Schüler der Heilerziehungspflege ein Schulgeld bezahlen, wenn sie eine Schule in freier Trägerschaft besuchen. Wir fordern deswegen, dass die Fachschulen für Heilerziehungspflege in freier Trägerschaft vom Land Niedersachsen so gefördert werden, dass sie kein Schulgeld mehr erheben müssen.
Hier können Sie sich von der Niedersächsischen Landeswahlleiterin eine allgemeine Infobroschüre zur Wahl herunterladen: Infobroschüre
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