10. Juni 2021
So hilft der VdK

Erwerbsminderungsrente nach jahrelangem Kampf

Anton W.* leidet seit Jahren unter schweren Depressionen. Deshalb hat das VdK-Mitglied bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) gestellt. Am Ende eines langen Verfahrens ist dem Zahntechniker schließlich eine teilweise EM-Rente zuerkannt worden. Der Fall zeigt, dass man manchmal hartnäckig kämpfen muss, bevor man Recht erhält.

Bereits im Jahr 2005 hatte Anton W. Probleme an seinem Arbeitsplatz, weil er sich von den Kollegen gemobbt fühlte. Noch ungerechter empfand er den Umgang seines damaligen Chefs mit dieser Situation. Statt ihn zu schützen, habe er ihm gekündigt, erinnert sich das VdK-Mitglied an jene Zeit.

Seitdem wechselte er oft den Arbeitgeber. Stress, Minderwertigkeitsgefühle und Unsicherheit begünstigten die Entwicklung einer schweren Depression. Der heute 63-Jährige litt darüber hinaus unter massiven Schlaf- und Angststörungen. Deshalb konnte er seinem Beruf als Zahntechniker nicht mehr nachgehen.

Im März 2016 stellte er einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Gegen den Ablehnungsbescheid der DRV vom 30. Mai 2016 legte der VdK Niedersachsen-Bremen Widerspruch ein. Er sah die gesundheitliche Beeinträchtigung seines Mandanten nicht ausreichend berücksichtigt. Die „körperliche und emotionale Erschöpfung, anhaltende physische und psychische Leistungsschwäche sowie der Verlust der Fähigkeit, sich zu erholen“ hätten dazu geführt, dass sein Mandant keineswegs, wie von der Rentenversicherung in der Ablehnung beschrieben, sechs Stunden täglich arbeiten könne.

Berufsschutz

Außerdem machte der VdK in dem Schreiben deutlich, dass Anton W. eine Ausbildung zum Zahntechniker absolviert und danach in dem Beruf gearbeitet hat. Da er vor 1961 geboren wurde, genieße er einen Berufsschutz für ältere Versicherte und könne aus diesem Grund nicht „auf jede beliebige Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden“.

Daraufhin ließ sich die DRV viel Zeit mit ihrer Antwort. „Erst knapp drei Jahre später wurde mit einer äußerst dürftigen Begründung der Widerspruch zurückgewiesen“, erklärt Pöpken. Darin hieß es, dass das VdK-Mitglied in einer Fünftagewoche sechs Stunden täglich arbeiten könne, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes und in der letzten Tätigkeit als Zahntechniker. Für Pöpken war das nicht nachvollziehbar, denn der Berufsschutz seines Mandanten wurde bei dieser Beurteilung nicht ausreichend berücksichtigt.

Mittlerweile lagen zudem ärztliche Gutachten aus den Jahren 2016 und 2017 mit dem Ergebnis vor, dass Anton W. in seinem zuletzt ausgeübten Beruf keine drei Stunden täglich mehr leistungsfähig sei. Unter anderem hieß es in einem Entlassungsbericht aus der Reha im Jahr 2018, dass die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Zahntechniker „nicht mehr leidensgerecht“ sei.

Daraufhin gab die DRV wiede­rum Gutachten in Auftrag, die erneut zu dem Ergebnis kamen, dass das VdK-Mitglied noch bis zu sechs Stunden täglich arbeiten könne. Aus Sicht der DRV lag demzufolge keine volle Erwerbsminderung vor. Das Verfahren ging nicht voran.

„Wir haben im Widerspruchs- und auch im Klageverfahren immer wieder auf den bestehenden Berufsschutz des Mandanten hingewiesen. Bei Berufsunfähigkeit besteht unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf eine teil­weise Erwerbsminderungsrente.“ Auch die Einschaltung des Sozialgerichts führte zu keiner Klärung.

VdK-Jurist Pöpken ließ dennoch nicht locker und kämpfte weiter für das Recht seines Mandanten. Mit Erfolg: Im Juli 2020 machte die DRV dem VdK-Mitglied schließlich ein Vergleichsangebot, dem Anton W. zustimmte.

Vergleichsangebot

Erst nach fast fünf Jahren lenkte die Rentenversicherung ein und bewilligte eine teilweise Erwerbsminderungsrente seit 2015. Der jahrelange Rechtsstreit führte schließlich zu Nachzahlungen von über 15.000 Euro. Auch die nun gezahlte monatliche Rente von knapp 600 Euro hilft dem VdK-Mitglied sehr. „Ohne die Hilfe des VdK hätte ich vorher aufgegeben“, sagt Anton W., der durch das langjährige Verfahren und seine Arbeitslosigkeit in große finan­zielle Schwierigkeiten geraten war.

Laut Pöpken wird an dem Fall deutlich, „wie chancenlos der Einzelne sein kann, wenn er seine berechtigten Ansprüche gegen den Widerstand sämtlicher Autoritäten durchsetzen will“. Rentenversicherung, Gutachter und das Sozialgericht hätten letzlich nicht geholfen, so der Jurist.

* Name von der Redaktion geändert

VdK, Jörg Ciszewski

Schlagworte Sozialverband VdK | Niedersachsen | Bremen | So hilft der VdK | Erwerbsminderung | Rente | Klage | Gutachten | Erfolg

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