7. August 2019
SO HILFT DER VdK

Zweite Überprüfung verhilft zur Rente

Als Dorothee Schwiether* Mitte 2018 in die VdK-Geschäftsstelle Verden kommt, ist sie verzweifelt. Die gelernte Heilerziehungshelferin hat so starke gesundheitliche Beschwerden, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Depressionen und eine posttraumatische Belastungsstörung machen das Arbeiten unmöglich. Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente lehnt die Rentenversicherung jedoch ab.

Die Begründung: Laut Einschätzung der Versicherung ist die junge Frau noch in der Lage, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten. Deshalb wird eine Rente verweigert, stattdessen bietet man ihr eine stationäre Reha an. Gleichzeitig wird Dorothee Schwiether eine berufliche Umschulung empfohlen, an der sie wegen zunehmender gesundheitli-cher Einschränkungen aber nicht teilnehmen kann. In dieser schwierigen Situation bit-tet sie den VdK um Unterstützung. Denn es kommt noch ein weiteres Problem hinzu: Der Ablehnungsbescheid für die Rente ist schon rechtskräftig.

VdK stellt Überprüfungsantrag

Kreisgeschäftsführerin Andrea Deckars erklärt dies so: „Die Frist für einen Widerspruch war bereits abgelaufen. Für Frau Schwiether hieß das, sie konnte sich gegen die abge-lehnte Erwerbsminderungsrente nicht mehr wehren.“ Eigentlich. Denn bei genauer Prüfung der medizinischen Unterlagen stellt die Juristin fest, dass doch noch eine Mög-lichkeit besteht: „Meiner Ansicht nach hat die Rentenversicherung den medizinischen Sachverhalt nicht ausreichend geprüft. Als unser Mitglied die Erwerbsminderungsrente beantragt hat, waren die Voraussetzungen dafür nämlich durchaus erfüllt. Also haben wir einen sogenannten Überprüfungsantrag nach § 44 Sozialgesetzbuch X gestellt.“ Das bedeutet, die Versicherung muss den bereits abgelehnten Rentenbescheid erneut prüfen.

Diese Überprüfung ist jedoch nicht ganz einfach. Denn das Mitglied muss nun nach-weisen, dass die Rentenversicherung bei der ersten Entscheidung scheinbar einen Fehler gemacht hat. Es muss also Gründe liefern, warum ein Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente besteht. Dazu sind Belege sowie aussagekräftige Befunde von Ärzten notwendig.

Rente anerkannt

Doch es hat sich gelohnt: Rund ein Jahr nach der Ablehnung folgt die positive Nach-richt: Die Rentenversicherung gewährt Dorothee Schwiether schließlich ihre Rente wegen Erwerbsminderung – sogar ab Antragstellung im Jahr 2017, sodass sie sich über eine zusätzliche Nachzahlung freuen darf.

Verfahren nicht allgemeingültig

Die nun aufkeimende Hoffnung vieler Leser muss Andrea Deckars aber bremsen: „Dieses Verfahren kann längst nicht jede Ablehnung in einen positiven Bescheid verwandeln. Hier bedarf es einer sehr genauen Prüfung des Falls. Und nur wenn der zuständige Jurist eine reelle Chance auf Erfolg sieht, ist ein Überprüfungsantrag sinnvoll.“ Auch gibt es wie immer Ausnahmen: Der Bescheid darf nicht älter als vier Jahre sein, im Sozial- und Grundsicherungsrecht sogar nur maximal ein Jahr.

*Name von der Redaktion geändert.

VdK, Christina Diekmann, Andrea Deckars

Schlagworte So hilft der VdK | Erwerbminderungsrente | Depression | Deutsche Rentenversicherung | Rente | VdK | Verden | Sozialrecht

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