23. Januar 2023

Not- oder Ehegattenvertretungsrecht - die Vor- und Nachteile

Kennen Sie das sogenannte Not- oder Ehegattenvertretungsrecht? Anfang 2023 wurde diese Neuregelung eingeführt, noch ist sie aber kaum bekannt, so die Deutsche Stiftung Patientenschutz.

Foto eines älteren Ehepaars innig auf einer Bank
© Gustavo Fring auf Pexels

Darum geht‘s: Ehe- und Lebenspartner können sich nun in gesundheitlichen Krisen gegenseitig vertreten, also wenn einer von ihnen aufgrund einer plötzlich aufgetretenen Notsituation in eine bestimmte Behandlung nicht einwilligen kann. Das gilt für die 18 Millionen Ehen und eingetragenen Lebensgemeinschaften in Deutschland – aber nur für die Dauer von sechs Monaten und lediglich in medizinische Fragen.

„Das Notvertretungsrecht ist begrenzt und beinhaltet auch Risiken“, erklärt Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz. Dem Partner seien die konkreten Behandlungswünsche des Betroffenen gar nicht immer bekannt - also, ob und welche medizinischen Behandlungen in der konkreten Situation gewünscht oder abgelehnt würden. Dabei könne es auch um lebensbegrenzende Maßnahmen gehen, gibt Brysch zu Bedenken. Zudem wollen sich Betroffene nicht immer „ausschließlich vom Ehe- oder Lebenspartner vertreten lassen“, meint er.

Experten raten deshalb weiter zu einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Es sei weiterhin wichtig, diese Dokumente frühzeitig zu erstellen, betont der Stiftungsvorstand. Auch finanzielle Zuständigkeiten bleiben sonst ungeklärt. Das neue Notvertretungsrecht umfasst nämlich keine Versicherungsfragen oder Bankgeschäfte. Nach wie vor gibt es ohne eine entsprechende Vollmacht auch keine Möglichkeit, über ambulante Pflege, Pflegeheimaufenthalte oder Krankenhausverträge zu entscheiden.

VdK-Broschüre

Sie haben noch keine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ausgefüllt oder möchten Ihre Versorgungswünsche einer neuen Situation anpassen? In der VdK-Broschüre „Ihre Vorsorge für den Ernstfall“ finden Sie hilfreiche Informationen und drei Vorlagen zum Ausfüllen. Die Broschüre kann gegen eine Schutzgebühr von zwei Euro plus Portoübernahme beim Landesverband bestellt werden:

Zur VdK-Broschüre „Ihre Vorsorge für den Ernstfall“.

Deutsche Stiftung Patientenschutz, Christina Diekmann

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