31. März 2022

VdK verlangt: Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner konsequent umsetzen

Den geplanten Zuschlag für langjährige Erwerbsminderungsrentner begrüßt der Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen ausdrücklich und freut sich, dass damit für viele Mitglieder eine permanente Forderung des VdK erfüllt wird. Er mahnt aber, die Einführung der Verbesserungen nicht auf die lange Bank zu schieben.

Foto von Buchstaben aus dem Spiel Scrabble "Erwerbsminderungsrente"
© VdK

„Endlich ist der Bundesarbeitsminister aus seinem Dornröschenschlaf erwacht und hat erkannt, dass er alte und neue Erwerbsminderungsrentner nicht länger gegeneinander ausspielen darf! Die Verbesserungen für sogenannte Bestandsrentner sind ein wichtiges Signal für diese Menschen. Schließlich ist eine Erwerbsminderung schicksalhaft bedingt, niemand hat diese Situation freiwillig gewählt!“, erklärt VdK-Landesvorsitzender Friedrich Stubbe.

Beim Blick auf den geplanten Einführungstermin Mitte 2024 verlasse viele Betroffene aber schon wieder der Mut, mahnt der VdK: „Wenn die Politik glaubwürdig erscheinen will, darf der Zuschlag nicht auf die lange Bank geschoben werden, sondern muss jetzt schnellstmöglich umgesetzt werden. Denn hier geht es um die finanzielle Existenz von mehreren tausend Menschen allein in Niedersachsen und Bremen.“

Geplant ist derzeit ein Aufschlag von 7,5 Prozent für Personen, die zwischen 2001 und 2014 eine Erwerbsminderungsrente begonnen haben – das wäre eine Erhöhung der Rente von 800 Euro auf 860 Euro. 4,5 Prozent mehr bekommt, wer zwischen 2014 und 2019 Erwerbsminderungsrentner geworden ist, für diese Gruppe gibt es statt 800 Euro dann 836 Euro. „Über die Höhe der Zuschläge sollte das letzte Wort aber noch nicht gesprochen sein. Nach Ansicht des VdK müssen sie verdoppelt werden, um Bestands- und Neuerwerbsminderungsrentner bei der Zurechnungszeit gleichzustellen“, fordert VdK-Chef Stubbe. Insgesamt müsse der Zugang zur Erwerbsminderungsrente erleichtert werden, denn rund 42 Prozent der Anträge werden von der Rentenversicherung im ersten Durchgang abgelehnt, weiß der VdK aus seinen Beratungen. Reformbedarf besteht auch bei den weiterhin hohen Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent. „Hiervon sind fast alle Erwerbsminderungsrentner betroffen, weil sie mit durchschnittlich 52 Jahren weit vor der Regelaltersgrenze arbeitsunfähig werden. Hier gilt es ebenfalls nachzubessern, um Altersarmut künftig zu verhindern!“, fordert Friedrich Stubbe.

Christina Diekmann

Schlagworte Erwerbsminderungsrente | Alterarmut | Armut | Rentenversicherung | Abschläge

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