25. Januar 2022

VdK begrüßt Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige

Pflegebedürftige Menschen sollen mehr Unterstützung im Alltag bekommen, das verspricht die niedersächsische Landesregierung mit einer neuen Verordnung: Ab Februar können auch Nachbarschaftshelfer und Einzelpersonen über den monatlichen Entlastungsbetrag entlohnt werden. Der Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen begrüßt ausdrücklich, dass sich damit der Kreis von möglichen Anbietern für haushaltsnahe Dienstleistungen nun erheblich erweitert.

„Endlich wird der Entlastungsbetrag seinem Namen gerecht und bringt Pflegebedürftigen und deren Angehörigen eine echte Entlastung!“, lobt VdK-Landesvorsitzender Friedrich Stubbe die neue Verordnung. Bislang konnte dieses Geld kaum abgerufen werden, weil es schlichtweg zu wenig anerkannte Dienstleister gab, berichteten zahlreiche VdK-Mitglieder.
Positiv bewertet der VdK vor allem, dass an die Nachbarschaftshelfer geringere Anforderungen gestellt werden als an professionelle Dienstleister: Diese sollen mindestens 16 Jahre alt sein, ein erweitertes Führungszeugnis und einen Pflegekurs sowie einen Erste-Hilfe-Kurs vorweisen. Außerdem kann eine Aufwandsentschädigung bis zu 85 Prozent des Mindestlohns mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Die ausgedehnte Alltagshilfe sei ein guter Schritt für die Pflege Zuhause, erklärt der Sozialverband VdK. Nun müsse der Entlastungsbetrag aber auch finanziell an die heutige Situation angepasst werden, sonst verfehle er erneut seine Wirkung. „Ein Betrag von 125 Euro pro Monat ist einfach nicht mehr zeitgemäß“, kritisiert VdK-Chef Friedrich Stubbe. „Diese Summe wurde vor über fünf Jahren festgelegt. Bei den derzeit rasant steigenden Preisen können Pflegebedürftige dafür aber kaum noch entlastende Leistungen einkaufen.“ Eine Nachbarschaftshilfe könne damit aktuell gerade einmal dreieinhalb Stunden pro Woche* unterstützen – nach Ansicht des VdK ist das bei Weitem nicht ausreichend, um wirkliche Hilfe zu bieten.

* Erläuterung:
85 Prozent des aktuellen Mindestlohns (9,82 Euro) sind 8,35 Euro/Stunde. Bei 125 Euro pro Monat ermöglicht das eine wöchentliche Unterstützung von maximal dreieinhalb Stunden.

Informationen zum Entlastungsbetrag

Lesen Sie hier die Niedersächsische Anerkennungsverordnung sowie weitere Informationen zum Angebot der Unterstützung im Alltag.
Hier können Informationsblätter und Antragsformulare heruntergeladen werden.

VdK, Christina Diekmann

Schlagworte Sozialverband VdK | Niedersachsen | Bremen | Pflege | Entlastungsbetrag | pflegebedürftig | Nachbarschaftshilfe | Ehrenamt | Hilfe im Alltag | Friedrich Stubbe | Unterstützung | Verordnung

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