14. April 2020
Hilfe finden

Betriebsrentner erhält überbezahlte Krankenkassenbeiträge zurück

Foto von Kai Pöpken bei der Beratung
VdK-Sozialrechtsberater Kai Pöpken (rechts) hilft Menschen dabei, sich gegen Behörden und Sozialversicherungen durchzusetzen. | © VdK

Seine Rechte gegenüber Versicherungen durchzusetzen, ist oft schwierig und dauert. Diese Erfahrung machte auch VdK-Mitglied Harald S. {Name von der Redaktion geändert} aus Oldenburg. Mithilfe des VdK gelang es ihm, dass seine Krankenkasse überzahlte Beiträge von rund 14 000 Euro erstattete.

„Herr Pöpken, die warten nur darauf, dass ich tot umfalle. Aber den Gefallen tue ich denen nicht!“ VdK-Mitglied Harald S. * (90) bat den VdK um Unterstützung. „Wir müssen schweres Geschütz auffahren“, sagte er im Gespräch mit Sozialrechtsberater Kai Pöpken vom Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen. Doch letztendlich war das nicht nötig.

Was war passiert? Seit bereits 25 Jahren Rentner, hatte Harald S. nach dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Unternehmen weiter allein Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge gezahlt. Während des Arbeitslebens hatte sich noch der Arbeitgeber an den Beiträgen beteiligt. Nach dem Ausscheiden nicht mehr.

Bezieher von Betriebsrente müssen auf diese Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dadurch schrumpfte die Betriebsrente von Harald S. um 19 Prozent. In der VdK-Zeitung las er vom Urteil des Bundesfassungsgerichts (Beschluss vom 27. Juni 2018, Az.: 1 BVR 249/15). Danach müssen Rentner, die allein Beiträge zur Pensionskasse ihres ehemaligen Arbeitgebers fortgeführt haben, darauf keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das verstößt gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes.

Betriebsrentner können sich zu viel gezahlte Beiträge erstatten lassen. Dieser Anspruch gilt rückwirkend für vier Jahre und verfällt dann. Harald S. wandte sich sofort an die BVV-Krankenkasse und bat diese, seine seit 2014 gezahlten Beiträge zurückzuzahlen. Doch die Kasse ignorierte seine Schreiben. Sie vertröstete ihn immer wieder mit fadenscheinigen Begründungen. Angeblich sei die Erstattung technisch nicht umsetzbar.

Die Kasse machte einfach weiter, obwohl Harald S. ihr das Einziehen der Beiträge mehrfach untersagt hatte. Daraufhin wandte er sich an VdK-Sozialrechtsberater Kai Pöpken. Dieser schrieb der BVV in Berlin und verwies auf weitere Maßnahmen, falls sie nicht einlenken sollte. Wenige Wochen später, pünktlich zu seinem 90. Geburtstag, erstattete die Krankenkasse Harald S. rund 14 000 Euro an zu viel gezahlten Beiträgen. Eine gelungene Geburtstagsüberraschung, wie er fand.

VdK, Sabine Kohls

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