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Unter bestimmten Voraussetzungen können Mitgliedsbeiträge und Spenden als Sonderausgaben (§ 10b EStG in Verbindung mit § 50 EStDV) von der Lohn- und Einkommenssteuer abgezogen werden. Das klingt erst einmal kompliziert, doch es lohnt sich! Denn auch der Mitgliedsbeitrag im Sozialverband VdK ist steuerlich absetzbar.
Und so geht es: In der Regel erkennt das Finanzamt Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine bis zu einer Höhe von 200 Euro im Jahr an. Da der VdK-Jahresbeitrag unter 200 Euro liegt, genügt es meist, den Betrag in der Einkommenssteuererklärung aufzuführen – als Nachweis für die Zahlung dient der Kontoauszug.
Viele Finanzämter wissen jedoch nicht, dass der VdK als gemeinnützige Organisation anerkannt ist. Wir empfehlen daher, sich eine schriftliche Bestätigung über die Zahlung des Mitgliedsbeitrags ausstellen zu lassen. Dazu reicht eine Mitteilung per E-Mail an mitgliederverwaltung-nb@vdk.de. Die Bestätigung wird dann regelmäßig Anfang des Jahres per Post zugesandt. Alternativ gibt es eine entsprechende Bestätigung, die in Verbindung mit dem Kontoauszug als Spendenbeleg fungiert. Hier kann die Bestätigung heruntergeladen werden:
Bei Sozialhilfe und Arbeitslosengeld erhalten Empfänger die Differenz aus Bedarf und Einkommen vom Staat. Da das Bundesverwaltungsgericht den Mitgliedsbeitrag in einem Sozialverband als notwendige Ausgabe anerkannt hat (AZ 5C29/91), erhöht sich die Leistung um diesen Betrag. Das bedeutet: In allen Fällen, in denen Leistungen der Sozialhilfe, der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Kriegsopferfürsorge beantragt werden, der Mitgliedsbeitrag zum Sozialverband VdK vom Einkommen abgesetzt werden muss. Das gilt insbesondere für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, deren Heimkosten vom Sozialamt getragen werden.
Christina Diekmann
Schlagworte Beiträge | Finanzamt | Steuererklärung | steuerlich absetzen | VdK Niedersachsen Bremen
In dringenden Fällen sind persönliche Beratungen in den VdK-Geschäftsstellen in Niedersachsen und Bremen möglich. Bitte melden Sie sich dafür unbedingt telefonisch an. Außerdem besteht Maskenpflicht. Alle weiteren Beratungen finden nach wie vor telefonisch und per E-Mail statt, um die Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.
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