Springen Sie direkt:
Sie sind nicht nur größer, sondern auch nahe an den Eingängen von Supermärkten, Arztpraxen, Ämtern oder Bahnhöfen gelegen: die sogenannten Behindertenparkplätze. Doch wer darf sie eigentlich nutzen? Wir erklären, was zu beachten ist.
Nicht jede Person, die einen Schwerbehindertenausweis bzw. einen Grad der Behinderung hat, darf automatisch einen Behindertenparkplatz nutzen. Diese speziellen Parkmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Personen sind mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet und nur mit dem blauen „Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union“ zu nutzen. Diesen Ausweis erhalten schwerbehinderte Personen mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind), außerdem Contergangeschädigte oder Menschen mit beidseitig fehlenden Gliedmaßen.
Neben den Behindertenparkplätzen dürfen außerdem folgende Parkmöglichkeiten genutzt werden:
Die Höchstparkdauer beträgt 24 Stunden, auf Privatgelände können zum Teil andere Regeln gelten. Informieren Sie sich deshalb im Vorfeld. Denn unerlaubtes Parken auf einem Behindertenparkplatz kann teuer werden.
Daneben gibt es noch einen orangen Parkausweis, der jedoch nur in Deutschland gültig ist. Dieser Ausweis berechtigt nicht zur Nutzung der Behindertenparkplätze und auch nicht zum freien Parken im EU-Ausland! Alle anderen Parkerleichterungen dürfen wie beim blauen Ausweis in Anspruch genommen werden. Einen orangen Parkausweis erhalten
Für die Inhaber sowohl des blauen Sonderparkausweises als auch der orangen Ausnahmegenehmigung gilt: Die schwerbehinderte Person selbst muss mit im Fahrzeug sitzen, also entweder selbst fahren oder von einer (Begleit)Person gefahren werden.
Außerdem müssen die Ausweise beim Parken gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden. Es reicht also nicht aus, den Schwerbehindertenausweis oder gar einen Aufkleber mit dem Rollstuhlsymbol auszulegen.
Beantragt werden können die beiden Parkerleichterungen für Schwerbehinderte übrigens bei der Straßenverkehrsbehörde vor Ort oder beim Ordnungsamt der Stadt. Sie sind gebührenfrei und gelten bis zu fünf Jahre, die Dauer hängt von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises ab.
Übrigens gibt es Behindertenparkplätze nicht nur an zentralen Orten. Ein persönlicher Behindertenparkplatz vor der Wohnung kann in der Regel beim kommunalen Straßenverkehrsamt beantragt werden.
Wichtig: Seit 2011 ist nur noch der EU-Parkausweis für Behindertenparkplätze zulässig, ältere Parkausweise haben ihre Gültigkeit verloren.
Der blaue Parkausweis gilt im gesamten EU-Ausland sowie in einigen weiteren Ländern. Informationen hierzu finden Sie in dieser Broschüre:
Christina Diekmann
Schlagworte Schwerbehindertenausweis | Behindertenparkplatz | Menschen mit Behinderung
Wir suchen zum nächstmöglichen Termin:
FacebookInstagramYoutube oder abonnieren Sie unseren Newsletter.
Was ist der Sozialverband VdK? Wofür setzt sich der VdK ein?
In Leichter Sprache wird hier der Sozialverband VdK erklärt: Leichte Sprache
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//niedersachsen-bremen/pages/77554/behindertenparkplaetze_wer_darf_sie_nutzen":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.