Rechtsberatung

Gut vorbereitet
in die VdK-Rechtsberatung

Ob Erwerbsminderungsrente, Ärger mit der Krankenversicherung, die Beantragung von Pflegegeld oder ein Schwerbehindertenausweis – wer sich als VdK-Mitglied juristisch beraten lassen möchte, ist bei den Kreisgeschäftsführerinnen und Kreisgeschäftsführern genau richtig.

Foto eines Mannes in der Beratung einer Juristin
© VdK

Wer übernimmt die Beratung?

Die Kreisgeschäftsführerinnen und Kreisgeschäftsführer beraten als ausgebildete Juristen die Mitglieder in sozialrechtlichen Fragen und vertreten sie auch – wenn nötig – vor Gericht. In ganz Niedersachsen und Bremen gibt es derzeit 26 VdK-Servicestellen: die Kreisgeschäftsstellen. Hier kümmern sich neben der Kreisgeschäftsführerin oder dem Kreisgeschäftsführer eine oder mehrere Assistentinnen um die Anliegen der Mitglieder.

Welche Unterlagen sollte ich in die Beratung mitbringen?

Zuerst einmal sollte man sich immer fragen: Was möchte ich erreichen? Je nachdem, ob es um Ihre Rente, einen Schwerbehindertenausweis oder einen Pflegegrad geht, werden verschiedene Informationen und Unterlagen für die Beratung oder eine Antragstellung gebraucht. Bringen Sie am besten je nach Anliegen mit:

  • Ihre Versicherungsnummer von der Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung
  • Namen und Adressen der behandelnden Ärzte
  • Daten zu Kur- und Klinikaufenthalten
  • Schriftliche Liste mit Beschwerden und Einschränkungen
  • Sonstige wichtige Unterlagen wie Anschreiben der Versicherung oder aktuellste Renteninformation

Und im Detail:

Was wird für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gebraucht?

Beim Thema Rente hilft es grundsätzlich, wenn Sie die aktuellste Renteninformation mit allen Blättern mitbringen. Dort ist unter anderem aufgelistet, welche Voraussetzungen Sie erfüllen und wie viel Rente Sie nach derzeitiger Berechnung erhalten würden.

In einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird begründet, warum die Leistung gemindert ist und Sie daher Anspruch auf diese Form der Rente haben. Immer wenn es um einen medizinischen Sachverhalt geht, ist es gut, vorab Informationen zum eigenen Gesundheitszustand zu sammeln.

Auch benötigen die VdK-Juristen die Namen und Adressen Ihrer behandelnden Ärzte. Der VdK leitet die Daten bei einem Antrag oder einem Widerspruch an die Rentenkasse weiter, damit diese gegebenenfalls bei den Medizinern nachfragen kann.

Was wird für einen Antrag auf Schwerbehinderung benötigt?

Neben den Angaben zu den behandelnden Ärzten sind Informationen zu Ihren Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten für einen Antrag auf Schwerbehinderung notwendig. Hier müssen die VdK-Berater nicht nur wissen, in welcher Einrichtung Sie waren, sondern auch den Träger der Einrichtung und dessen Versicherungsnummer.

Das klingt erst einmal kompliziert. Daher ist es am besten, wenn Sie alle Unterlagen von der Reha-Maßnahme einfach mitbringen.

Außerdem hilft es, wenn Sie vorab Ihre Einschränkungen und Schmerzen mit eigenen Worten kurz schriftlich zusammenfassen. Das geht am besten in Ruhe zuhause. So können Sie ausschließen, dass beim Gespräch etwas vergessen wird. Die genaue Einschätzung übernimmt dann später ein Arzt oder eine Ärztin.

Foto des Deckblatts der Broschüre
Cover der VdK-Broschüre "Tipps für die Pflegebegutachtung bei Erwachsenen" | © VdK

Und beim Thema Pflege?

Wenn ein Elternteil oder das eigene Kind plötzlich pflegebedürftig wird, können Sie sich ebenfalls vom VdK beraten lassen: Wie erhalte ich einen Pflegegrad? Wo kann ich welche Unterstützung bekommen? Dazu brauchen die VdK-Juristen dann Informationen zur zuständigen Pflegekasse.

Gerade auch beim Pflegegrad ist es wichtig, dass Sie die Einschränkungen zu Hause auflisten. So kann der VdK-Jurist vor Antragstellung einschätzen, ob ein Pflegegrad bewilligt werden kann. Hier sei Ihnen vor allem auch die VdK-Pflegebroschüre und der VdK-Selbsteinschätzungsbogen ans Herz gelegt, den Sie online ausfüllen und auswerten lassen können. Das Ergebnis dient als Richtwert, welcher Pflegegrad möglicherweise auf Sie zutrifft.

Kann der VdK nicht zum Beispiel Adressen für mich raussuchen?

Natürlich helfen die Kreisgeschäftsführerinnen und Kreisgeschäftsführer Ihnen auch, die Angaben ausfindig zu machen. Doch wenn während der Beratung die Adresse des Orthopäden oder der Klinik im Internet gesucht wird, dauert das Gespräch natürlich sehr viel länger. Deshalb erleichtern mitgebrachte Informationen die Beratung ungemein – und verkürzen natürlich auch die Wartezeit für die anderen Mitglieder.

Was muss ich in Außenberatungen beachten?

In den Außenberatungen ist es leider nicht immer möglich, etwas im Internet zu recherchieren oder die Unterlagen der Mitglieder direkt zu kopieren. Daher ist es sehr hilfreich, wenn Sie gleich Kopien der Bescheide mitbringen. So müssen Sie Ihre wichtigen Dokumente nicht aus der Hand geben. Doch das ist natürlich keine Voraussetzung. Wer den VdK-Beratern seine Originale mitgibt, bekommt sie selbstverständlich nach der Bearbeitung wieder zurück.

Schlagworte Sozialverband VdK | Niedersachsen | Bremen | Rechtsberatung | Mitglied | Vorbereitung | Erwerbsminderungsrente | Schwerbehinderung | Reha | Antrag | Widerspruch

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