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Das Treppensteigen in ihrem Haus schafft Gerlinde Ludwig* nicht mehr aus eigener Kraft. Sie ist auf Unterstützung angewiesen, denn sie leidet an Parkinson. Als sich ihr Zustand weiter verschlechtert, benötigt sie einen Treppenlift. Für einen finanziellen Zuschuss wendet sie sich schließlich an den VdK.
Gerlinde Ludwig ist seit langem an Parkinson erkrankt und erhält zunächst Leistungen nach Pflegestufe I, später nach Pflegestufe II. Bereits 2015 wurde jedoch im Rahmen eines Pflegegutachtens festgestellt, dass sie auf lange Sicht Probleme mit dem Treppensteigen in ihrem Haus bekommen wird. Damals kann sie die Treppe mit personeller Unterstützung noch bewältigen. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen hat Frau Ludwig bereits einen Zuschuss in Höhe von 3.200 Euro erhalten. Dafür waren das Badezimmer umgebaut und Handläufe angebracht worden. Der Höchstbetrag für diese Maßnahmen lag bis zum Jahr 2017 bei 2.557 Euro, heute liegt er bei 4.000 Euro.
Nach einem Krankenhausaufenthalt aber verschlechtert sich der Gesundheitszustand von Gerlinde Ludwig so weit, dass sie nicht mehr selbstständig gehen kann und in ihrem Haus schließlich ein Treppenlift erforderlich ist. Dieser soll rund 11.500 Euro kosten.
Bei der Pflegekasse beantragt Frau Ludwig erneut einen Zuschuss. Dieser wird nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weitgehend abgelehnt, lediglich der Restbetrag von rund 800 Euro wird bewilligt. In der Begründung heißt es, es sei keine neue Pflegesituation eingetreten, die einen neuerlichen Zuschuss ermögliche.
Nun wendet sie sich an den VdK in Aurich. Thomas Feldmeier legt sofort Widerspruch ein und begründet diesen wie folgt: Nachdem sich der Gesundheitszustand des Mitglieds verschlechtert hat, ist noch keine Zuzahlung erfolgt. Die Begründung des MDK weist er entschieden zurück. Denn Gerlinde Ludwig konnte vorher sehr wohl noch die Treppe steigen, wenn auch langsam und mit personeller Hilfe. Deshalb stünde Frau Ludwig der Maximalbetrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von heute 4.000 Euro durchaus zu.
Die Pflegekasse zahlte daraufhin doch den beantragten Zuschuss und Frau Ludwig konnte endlich den erforderlichen Treppenlift in Auftrag geben. Über die Hilfe und Unterstützung des VdK war sie hocherfreut.
* Name von der Redaktion geändert
VdK
Schlagworte Sozialverband | VdK | Niedersachsen | Bremen | Hilfe | Unterstützung | Sozialrecht | Pflegegrad | Pflegeleistung | Treppenlift | wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
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