7. Juli 2022

Ihre Vorsorge für den Ernstfall

Die VdK-Broschüre „Ihre Vorsorge für den Ernstfall“ wurde im Jahr 2022 überarbeitet. Sie berücksichtigt die aktuelle Rechtslage und beinhaltet Vorlagen für Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht sowie eine persönliche Notfallkarte für den Geldbeutel.

Die Absicherung für den Krankheitsfall oder die finanzielle Vorsorge für das Alter - diese Vorkehrungen sollten für uns selbstverständlich sein. Zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch eine rechtzeitige Vorbereitung auf einen möglichen Zeitpunkt, an dem wir in unserer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind. Denn dieser tritt oft unerwartet ein, wie zum Beispiel nach einem Unfall.

Dann ist es manchmal nicht mehr möglich, bezüglich Betreuungsperson oder -art eine Wahl zu treffen oder eine Vertretungsbefugnis für Freunde oder Verwandte auszustellen, die unsere Interessen wahrnehmen sollen. Und wenn wir selbst keine Entscheidung mehr treffen können, müssen andere Menschen beispielsweise über die Unterbringung und Versorgung bestimmen müssen - auch wenn sie die persönlichen Wünsche des Betroffenen nicht kennen.

Um für eine solche Situation vorzusorgen, können Wünsche zur Verwaltung des Vermögens, der Pflege, des Umzugs in eine betreuende Einrichtung, der passiven Sterbehilfe und lebensverlängernder Maßnahmen oder aber auch bezüglich einer Organspende rechtzeitig schriftlich fixiert werden. Damit die schriftliche Festlegung auch im „Fall der Fälle“ Berücksichtigung findet, gelten bestimmte Regeln. Diese werden in der Broschüre kurz und verständlich erläutert - mit Beispielen und den benötigten Vorlagen.

Folgende Vorsorgemöglichkeiten werden vorgestellt:

  • Patientenverfügung: Sie ist seit dem 01.09.2009 in § 1901 a und § 1901 b BGB gesetzlich verankert. Darin äußert man seinen Willen zur zukünftigen medizinischen Behandlung und Pflege für den Fall, dass eine eigene Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. In der Patientenverfügung kann insbesondere niedergelegt werden, welche Wünsche in Bezug auf lebensverlängernde Maßnahmen am Lebensende bestehen.
  • Betreuungsverfügung: Hierin kann man festlegen, welche Person das Betreuungsgericht als rechtlichen Betreuer bestellen soll, wenn ein Richter Unterstützungsbedarf feststellt. In der Verfügung kann auch entschieden werden, wer nicht als Betreuer eingesetzt werden soll und welche Wünsche an die Betreuungsführung bestehen. Im Unterschied zu Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht wird eine rechtliche Betreuung nur auf richterliche Anordnung entschieden. Sie kann sich zum Beispiel auf die Regelung von Vermögensangelegenheiten, Zustimmung zu ärztlicher Behandlung, auf Entscheidungen über den Aufenthaltsort oder die Vertretung gegenüber Behörden beziehen.
  • Vorsorgevollmacht: Diese kann die gleichen Aufgabenbereiche umfassen wie eine rechtliche Betreuung. Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass sie sofort wirksam ist und keiner gerichtlichen Begleitung und Kontrolle unterliegt – also auf Vertrauen beruht.

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Schlagworte Patientenverfügung | Betreuungsverfügung | Vorsorgevollmacht | Vorlagen | Vordruck | Muster | Notfallkarte | Absicherung

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