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Monatsbeiträge (gültig ab 01.01.2023)
*nur kindergeldberechtigte Kinder
unter Anerkennung der Satzung & Beitragsordnung
Beitrittsformular:
Pauschbeträge:
Gemäß § 6 Ziffer 4 der Satzung des Sozialverbands VdK Niedersachsen-Bremen e.V. entrichtet jedes Mitglied, das den VdK Niedersachsen-Bremen beauftragt ein Rechtsbehelf- oder Rechtsmittelverfahren durchzuführen, zur Deckung der Verwaltungskosten des Verbands einen Pauschbetrag an den Landesverband.
Für Neumitglieder gelten folgende Beträge:
Die Pauschbeträge staffeln sich nach Jahren der Mitgliedschaft. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie über die Erhebung von Pauschbeträgen.pdf (203,20 KB, PDF-Datei).
Informationen zum Datenschutz im Sozialverband VdK
Niedersachsen-Bremen finden Sie hier.
Schlagworte Sozialverband VdK | Niedersachsen-Bremen | Mitgliedschaft | Mitglied werden | Beitritt | online | Formular
Mitgliederverwaltung
Ebba Kritzer, Tanja Imhoff und Britta Bartels
Telefon: 0441-21029-88
mitgliederverwaltung-nb@vdk.de
Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Beitrittserklärung
VdK-Infobroschüre
Was macht der VdK? Wie ist der Sozialverband entstanden? Welche Bereiche deckt die Rechtsberatung ab? All das erklärt diese Infobroschüre.
Hier können Sie die Broschüre herunterladen:
Ihre Vorteile als VdK-Mitglied
Profitieren Sie als VdK-Mitglied von diversen Vergünstigungen bei Reisen oder Einkäufen. Alle Vorteile finden Sie in diesem A5-Heft.
Hier können Sie die Broschüre herunterladen:
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