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Für alleinwohnende, behinderte oder pflegebedürftige Menschen gibt es jetzt ein Hausnotrufsystem, das in allen Notsituationen für Hilfe sorgt, auch wenn die hilfesuchende Person nicht mehr in der Lage ist, ein Telefon zu benutzen. Der Sozialverband VdK bietet den Hausnotruf in Zusammenarbeit mit der gemeinnützigen Gesellschaft SONOTEL als Komplettleistung auch in Niedersachsen und Bremen flächendeckend an.
Wer allein zu Haus ist, akut krank wird oder im Badezimmer hinfällt und sich nicht mehr selbst helfen kann, dem hilft in diesen Notfallsituationen die Zentrale des Hausnotrufdienstes. Auch bei Feuer, Einbruch oder Belästigung durch Fremde an der Wohnungstür kann schnell Hilfe geholt werden.
Ein Druck auf den Knopf des Funksenders, der wie eine Armbanduhr am Handgelenk getragen wird, aktiviert das an der Telefondose angeschlossene Hausnotrufgerät. Es stellt eine direkte Verbindung zu der ständig besetzten Notrufzentrale her. Der Hilfesuchende braucht weder den Telefonhörer abzunehmen, noch das Hausnotrufgerät zu bedienen. Mikrophon und Lautsprecher im Hausnotrufgerät ermöglichen es, dass die Notrufzentrale mit dem Hilferufenden sprechen kann und ihn auch hört.
Die Diensthabenden in der Notrufzentrale sind in der Lage abzuwägen, ob die Hilfe in der Notsituation von den nächstwohnenden Verwandten, dem Nachbarn, dem Pflegedienst, dem ärztlichen Notfalldienst oder dem Rettungsdienst gesichert werden kann. Durch das Auslösen des Notrufs wird nicht zwangsläufig ein Rettungswagen gerufen. Oft wird der Funksender am Handgelenk auch betätigt, um einen Gesprächskontakt mit der stets freundlichen Notrufzenrale zu haben.
Hausnotruf ist im Rahmen der Pflegeversicherung ein zuzahlungsfreies Pflegehilfsmittel. Anspruch auf Hausnotruf haben nach Pflegeversicherungsgesetz alle Pflegebedürftigen, die alleine wohnen oder am Tage überwiegend auf sich selbst gestellt sind. Der Anspruch ist unabhängig davon, ob sie Leistungen der Pfegekassen in der Pflegestufe eins, zwei oder drei erhalten. Von den Pflegekassen wird der zuzahlungsfreie Hausnotruf auf Antrag als Sachleistung mit Bereitstellung des Hausnotrufgeräts samt Funksender und Notrufbetreuung rund um die Uhr gewährt. Der Hausnotruf ist an keine Pflegeleistung gebunden. Es ist wichtig zu wissen, dass der zuzahlungsfreie Hausnotruf als zusätzliche Leistung der Pflegekasse beansprucht werden kann, ohne andere Pflegeleistungen zu mindern. Der Hausnotruf wird von den Pflegekassen unbefristet genehmigt.
Natürlich können Alleinwohnende und behinderte Menschen auch vor Anerkennung der Pflegebedürftigkeit den Hausnotruf in Anspruch nehmen. Sie müssen dann eine monatliche Gebühr bezahlen. Mit Anerkennung der Pflegebedürftigkeit werden die Kosten des Hausnotrufs auf Antrag von der Pflegekasse übernommen.
Antragsformulare an die Pflegekassen für den Hausnotruf sind beim VdK-Landesverband und bei den Kreisverbänden erhältlich. Ein Anruf genügt und das Antragsformular wird zugeschickt.
Auch das Antragsformular an die private Krankenversicherung sowie Informationen zum Hausnotruf außerhalb der Pflegeversicherung sind bei den VdK-Geschäftsstellen erhältlich.
Antragsformulare für den zuzahlungsfreien Hausnotruf in der Pflegeversicherung und Informationen zum Hausnotruf vor der Pflege sind in den Kreisverbandsgeschäftsstellen erhältlich:
Anforderung der Antragsformular für das VdK-Hausnotrufsystem:
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