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ich heiße Sie ganz herzlich willkommen auf den Internetseiten des Sozialverbandes VdK Mecklenburg-Vorpommern, in dem inzwischen mehr als 8.000 Menschen ihre sozialpolitische Heimat gefunden haben.
Wir stellen Ihnen hier unseren Verband vor, berichten über aktuelle Entwicklungen in der Sozialpolitik sowie im Sozialrecht und informieren Sie über unsere Angebote und Serviceleistungen.
Lernen Sie uns kennen!
Und vielleicht darf ich auch Sie – sofern Sie es nicht schon sind - bald als Mitglied in unserer VdK-Familie begrüßen!
Ihr Dr. Rainer Boldt
Landesverbandsvorsitzender
Die vom 9. Ordentlichen Landesverbandstag 2022 beschlossenen Satzungsänderungen sind im Vereinsregister eingetragen und somit gültig.
Am 5. November 2022 beschloss der 9. Ordentliche Landesverbandtag als höchstes Verbandsorgan des VdK in Mecklenburg-Vorpommern umfangreiche Satzungsänderungen.
Zum einen wurden die Verbandsstrukturen angepasst. Die Kreisverbände und einige Verbandsgremien wurden aufgelöst. Damit sind die Verbandsstrukturen schlanker geworden. „Wir hatten damals die Kreisverbände zur Unterstützung der Ortsverbände ins Leben gerufen. Vor allem Dank unserer Vielzahl an Aus- und Fortbildungsangeboten, die von unseren Ehrenamtlichen rege genutzt werden, und auch der zunehmenden Digitalisierung haben wir gemeinsam festgestellt, dass wir diese Struktur nicht mehr benötigen. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass wir im Verband nicht nur sehr engagierte, sondern auch sehr qualifizierte Ehrenamtliche haben, auf die wir sehr stolz sind!“, sagt Landesverbandsvorsitzender Dr. Rainer Boldt.
In der Zeit der Pandemie hat die Digitalisierung im Verband enorm zugenommen. Daher ist die Satzung so angepasst worden, dass auch in Zukunft Gremiensitzungen als Videokonferenzen oder gemischte Veranstaltungen (Präsenz und Video) möglich sind. „Damit sind wir als VdK sehr gut für die digitale Zukunft vorbereitet. Dennoch sind wir uns gerade nach den Pandemiejahren alle einig: Persönliche Begegnungen sind und bleiben das wichtigste!“, so Landesgeschäftsführer Torsten Mache.
Allein mit der Beschlussfassung ist so eine Verbandssatzung allerdings noch nicht gültig. Sie muss erst vom zuständigen Gericht geprüft und ins Vereinsregister eingetragen werden. Mit dem Tag der Eintragung tritt die Satzung dann in Kraft. Die Prüfung und Eintragung ist inzwischen erfolgt, so dass die neue Satzung in Kraft getreten ist. Auf der Internetseite des VdK M-V (www.vdk.de/mv) kann die aktuelle Satzung eingesehen und auch heruntergeladen werden. Wer ein gedrucktes Exemplar wünscht, kann sich gerne an eine der Geschäftsstellen wenden.
T.M.
Verena Bentele beleuchtet gesellschaftskritische Themen genauer
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