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Gebühren
Neue Gebührenordnung nach Paragraph 5 der Satzung: Nach Paragraph 5 (2) unserer Satzung ist eine neue Gebührenordnung in Kraft getreten.
Diese Gebühren gelten nur im ersten Jahr der Mitgliedschaft. Bei einer Mitgliedschaft, die noch nicht 1 Jahr besteht, gilt jetzt folgende Regelung:
Die Gebühr beträgt im ersten Jahr der Mitgliedschaft ab erteilter Vollmacht einmal € 150,00 (also egal ob Antrag, Widerspruch etc.)
Diese Gebühr ist in bar oder per Überweisung innerhalb von zwei Wochen zu begleichen.
Eine Ratenzahlung ist in Ausnahmefällen möglich.
Das Verfahren wird erst betrieben, wenn die Gebühr geleistet wurde.
Für weitere Fragen zu dieser Thematik stehen ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle zur Verfügung.