Sozialverband VdK - Kreisverband Wittlich-Daun
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Fristen

Widerspruchsfrist einhalten

Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid (zum Beispiel von der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit, vom Versorgungsamt oder der Rentenversicherung) erhalten haben und die VdK-Geschäftsstelle geschlossen hat oder kurzfristig aus sonstigen Gründen nicht erreichbar ist, können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Bitte nutzen Sie dafür folgendes Musterschreiben; die Begründung kann zeitnah nach Prüfung der Rechtslage durch uns nachgereicht werden. Vereinbaren Sie dafür einen Beratungstermin.

Musterschreiben für einen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid

Klagefrist einhalten

Falls Sie oder wir bereits Widerspruch eingelegt haben und dieser zurückgewiesen wurde, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Auch hier kann innerhalb eines Monats ab Zugang des Widerspruchsbescheids Klage eingelegt werden. Nutzen Sie bitte untenstehendes Musterschreiben; Sie müssen es zweifach als Original an das Sozialgericht senden. Die Begründung kann nach Prüfung der Rechtslage nachgereicht werden. Klageverfahren werden von der jeweiligen Rechtsschutzstelle geführt. Vereinbaren Sie für die Einlegung einer Klage einen Beratungstermin mit uns.

Musterschreiben für eine Klage beim Sozialgericht gegen einen zurückgewiesenen Widerspruch

Tipp: In aller Regel ist der Gerichtsstand (einschließlich Adresse) auf dem Bescheid angeführt.

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