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++Aktuelles zum Thema Corona und Impftermine++
Liebe Mitglieder,
wegen der aktuellen Corona-Regeln fallen alle Sprechstunden vom 16. Dezember bis zunächst einschließlich 30.April 2021 aus. Wie schon während des ersten Lockdowns im Frühjahr müssen Sie selbst Widerspruch und Klage einreichen. Die Unterlagen und alle weiteren Infos dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Telefonisch erreichen Sie uns wie gewohnt:
montags und mittwochs von 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
dienstags und donnerstags von 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Per E-Mail erreichen Sie uns unter geschaeftsstelle@vdk-viersen.de .
VORAUSSETZUNG FÜR EINE TERMINVERGABE:
Die Terminvergabe ist begrenzt auf Ausnahmefälle, die nicht telefonisch oder schriftlich geklärt werden können.
Wir bitten um Verständnis, dass wir EINLASS NUR BEI BESTEHENDEM TERMIN gewähren können.
Wir bitten Sie, die Klärung von Angelegenheiten, die aufgeschoben werden können und die nicht eilbedürftig sind, erst nach dem Ende der aktuellen Erkrankungswelle vorzunehmen wie z.B. Anträge für Schwerbehinderung / Verschlimmerungsantrag, allgemeine Beratungen / Informationen zur Pflege, Krankengeld, Reha, Rentenfragen etc. ohne aktuellen Handlungsbedarf.
VORBEREITUNG UND ABLAUF DES BERATUNGSGESPRÄCHS:
• nur je eine Person im Warteraum und Besprechungsraum zulässig
• kommen Sie pünktlich
• vor dem Termin erfolgt kein Einlass
• das Warten vor der Geschäftsstelle ist nicht erlaubt
• Einlass und Beratung nur mit Nasen-Mundschutz
• Einhaltung der Hygienischen Vorschriften
• Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 Metern
• Einlass und Beratung nur ohne jegliche Krankheitssymptome
• die Beratungszeit beträgt, wie sonst auch, pro Gespräch max. 20 Minuten
• Kontaktlose Übergabe, daher den Bescheid / Unterlagen in Kopie mitbringen
• wir nehmen kein Bargeld an
Wir weisen darauf hin, dass der Besuch der Geschäftsstelle in eigener Verantwortung erfolgt, Risikogruppen müssen dies selbst abschätzen oder ggf. einen Vertreter schicken
Besucher müssen sich zwingend leserlich in eine Liste mit Namen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und eigenhändiger Unterschrift für das Gesundheitsamt eintragen.
KEINE TERMINE FÜR:
a) Erst-/Änderungsantrag Schwerbehinderung
b) Antrag Erwerbsminderungsrente → DRV zuständig *
c) Altersrente → DRV zuständig *
d) Weitergewährungsantrag Erwerbsminderungsrente → DRV zuständig *
e) Antrag Arbeitslosengeld/ Hartz IV, Grundsicherung → die jeweilige Behörde
f) Antrag Pflegegeld → Pflegekasse
g) Arbeitsrecht/ Kündigung/ Urlaub/ Abfindung → Rechtsanwalt/Gewerkschaft
* alternativ ein Versicherungsältester der Deutschen Rentenversicherung
Die Geschäftsstelle ist darüber hinaus für jeglichen Publikumsverkehr weiterhin geschlossen.
Bei einem laufenden Verfahren können Sie Unterlagen per Post, Einwurf Briefkasten, Fax oder Mail senden.
Dies können u.a. Vollmachten, Fragebogen zur Person und Schweigepflichtsentbindung,
Atteste und Befunde sein
Eine persönliche Entgegennahme von Unterlagen in der Geschäftsstelle erfolgt nicht!
Bitte benutzen Sie den Briefkasten um die Ecke
Bitte nehmen Sie telefonisch ☎ - 02162 1449980, per Fax 02162 1449981 per geschäftsstelle@vdk-viersen.de mit uns Kontakt auf.
Ihnen stehen weiter unten Formulare zum Download zur Verfügung, mit denen Sie zur Fristwahrung selbst Widerspruch bzw. Klage einreichen können.
Weitere Formulare finden Sie im Downloadbereich unter https://www.vdk.de/kv-viersen/ID179204
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen.
Diese Entscheidungen halten wir zum Schutze unserer Mitglieder, Mitarbeiter und Ehrenamtler für unabdingbar.
Ihr Team der VdK Kreisgeschäftsstelle Viersen
Das Dokument ErKlärung nach § 53 Abgabenordung (AO) besteht
aus 2 Seiten bitte achten Sie darauf das Sie beide Seiten ausdrucken, ausfüllen und an Ihren VdK Kreisverband senden!
Der Sozialverband VdK ist ein moderner Sozialverband, der die Interessen von Sozialrentnern, Menschen mit Behinderung, Unfallopfern sowie Kriegs- und Wehrdienstopfern vertritt. Bundesweit zählt er mehr als 2,1 Millionen Mitglieder. In Nordrhein-Westfalen sind es über 375.000 - organisiert in 43 Kreisverbänden und rund 800 Ortsverbänden.
Der Kreisverband Viersen zählt derzeit über 5.000 Mitglieder.
Dürfen wir Ihnen helfen?
Sie benötigen Beratung oder Hilfe bei der Verwirklichung sozialer Rechte?
z.B.:
Sie möchten in netter Gesellschaft Ihre Freizeit aktiv gestalten oder auch nur genießen?
Sie unterstützen die sozialpolitischen Forderungen, die der Sozialverband VdK vertritt?
Dann sind Sie bei uns richtig!
Wenn nicht, lassen Sie sich einladen vom Angebot einer großen und modernen Gemeinschaft. Besuchen Sie unsere Internetseiten. Schreiben, faxen, mailen Sie uns.
Wir senden Ihnen gerne mehr Informationen zum Sozialverband VdK im Kreisverband Viersen!
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/kv-viersen/ID52750":
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