Sozialverband VdK - Kreisverband Usinger-Land
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Pressemitteilungen

Nr. 16 – 25. März 2019

VdK fordert Wahlrecht für Menschen mit Betreuung Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

Am 26. März 2009 wurde die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland ratifiziert. Damit hat sich die Bundesrepublik dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen uneingeschränkte Teilhabe am sozialen, politischen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Zehn Jahre später ist dieses Ziel aus Sicht des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen nicht erreicht. „Zwar wurde seit 2009 vieles auf den Weg gebracht. Doch 2019 werden in Deutschland noch immer Menschen ausgegrenzt und benachteiligt“, sagt der Landesvorsitzende Paul Weimann.
Der VdK begrüßt daher die Absicht der Bundesregierung, künftig auch Menschen, die in allen Lebensangelegenheiten auf einen Betreuer angewiesen sind, bei Bundestags- und Europawahlen das Wahlrecht zu geben. Damit wird eine langjährige Forderung des VdK erfüllt. Betroffen davon sind etwa 81.000 Bürgerinnen und Bürger, die bislang per Gesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. „Das Wahlrecht ist ein elementares Grundrecht. Die Entscheidung der Bundesregierung gibt den Menschen mit Betreuung endlich die Möglichkeit, sich gleichberechtigt an der politischen Willensbildung und Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten zu beteiligen, so wie es § 29 der Behindertenrechtskonvention vorschreibt“, betont Weimann. „Die Reform muss jetzt zügig umgesetzt werden, sodass die Betroffenen bereits an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen können.“ Der VdK fordert zudem die hessische Landesregierung auf, den Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Betreuung auch bei Landtags- und Kommunalwahlen aufzuheben. In mehreren Bundesländern ist dies schon geschehen.
Im Thüringer Landtag wird ein entsprechender Gesetzesentwurf derzeit diskutiert. Im Fall einer positiven Entscheidung soll das Gesetz am 1. Januar 2020 in Kraft treten. „Nachdem die Bundesregierung mit gutem Beispiel vorangegangen ist und das Bundesverfassungsgericht den Wahlrechtsausschluss als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und somit als verfassungswidrig erklärt hat, sollte dieses Gesetz umgehend beschlossen werden – damit Menschen mit Betreuung auch bei der Landtagswahl in Thüringen am 27. Oktober wählen gehen können“, sagt der Landesvorsitzende.
Verantwortlich: Philipp Stielow

Nr. 9 – 19. Februar 2019

VdK fordert: Armut endlich wirksam bekämpfen! Zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit am 20. Februar

Der VdK Hessen-Thüringen fordert entschlossenes politisches Handeln gegen die zunehmende soziale Spaltung. „Es ist nicht hinnehmbar, dass sich die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter öffnet“, sagte der VdK-Landesvorsitzende Paul Weimann anlässlich des Welttages der sozialen Gerechtigkeit. „Trotz der guten Wirtschaftslage mit Exportrekorden wächst in Hessen der Anteil der Bevölkerung, der von Armut bedroht ist, und liegt in Thüringen sogar noch höher.“ 2017 lebten in Hessen mehr als 960.000 armutsbedrohte Menschen (2007: 729.000), die Armutsgefährdungsquote betrug 15,4 Prozent (2007: 12,0 Prozent). In Thüringen lag die Armutsgefährdungsquote 2017 bei 16,3 Prozent, was mehr als 350.000 armutsbedrohten Menschen entspricht. Gleichzeitig verfügen die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung in Deutschland über 65 Prozent des Gesamtnettovermögens, das wohlhabendste Prozent über fast ein Drittel. „Sehr besorgniserregend ist die steigende Altersarmut“, sagte Weimann. Bei den 65-Jährigen und Älteren ist die Armutsgefährdungsquote zwischen 2007 und 2017 in Hessen von 10,7 auf 14,1 Prozent gestiegen, in Thüringen von 8,6 auf 12,6 Prozent. „Auch der prozentual starke Anstieg bei den Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bestätigt unsere pessimistischen Prognosen“, betonte der VdK-Landesvorsitzende. Im Vergleich zu 2007 musste hier 2017 in Hessen eine Zunahme um gut die Hälfte, in Thüringen um fast ein Drittel verzeichnet werden. „Hinzu kommen viele alte Menschen, die sich davor scheuen, Leistungen zu beantragen, etwa weil sie sich vor Nachbarn genieren“, sagte Weimann. „Da gibt es eine große Dunkelziffer.“ Das Problem werde sich weiter verschärfen, wenn Arbeitnehmer, die heute zwischen 40 und 60 Jahre alt sind, in Rente gehen. „Den besonders gefährdeten Gruppen dieser Generation – Arbeitnehmern im Niedriglohnbereich, Teilzeitbeschäftigten, Minijobbern und Alleinerziehenden – wird es nicht gelingen, eine gesetzliche Rente zu erzielen, von der sie leben können“, sagte Weimann. „Privat vorzusorgen ist ihnen nicht möglich.“ Besonders gefährdet, in Altersarmut abzurutschen, so Weimann, seien jene Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig Rente beantragen müssten. Um deren Situation zu verbessern, sollten die Abschläge von bis zu 10,8 Prozent bei der Erwerbsminderungsrente sofort gestrichen werden. Auch das Vorhaben der Bundesregierung, das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken zu lassen, genüge nicht, kritisierte der VdK-Landesvorsitzende. Der VdK fordert ein Rentenniveau von 50 Prozent und eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro.

Unterstützen Sie die VdK-Petition

zur Änderung der Hessischen Bauordnung! Seit Juli 2018 ist in Hessen eine neue Bauordnung (HBO) in Kraft. Nach Meinung des VdK wird die HBO in ihrer jetzigen Fassung dazu führen, dass in Zukunft noch
weniger barrierefreie Wohnungen entstehen als bisher und damit die Situation
von Menschen mit Behinderungen erheblich verschlechtern. Daher hat der
VdK eine Online-Petition gestartet und bittet alle Bürger um ihre Mitwirkung.
Mit dieser Petition soll der Hessische Landtag dazu aufgefordert werden,
Barrierefreiheit im Landesbaurecht umfänglich zu verankern.
Weg mit der Inklusionsbremse beim barrierefreien Bauen!
Wir fordern:Bauen in Hessen nur noch barrierefrei! Unsere Petition finden Sie
im Internet unter
https://www.vdk.de/petition.vdkht.de

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