Sozialverband VdK - Kreisverband Tettnang/Bodensee
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Gemeinsame Presseinfo Pflegeversicherung

VdK-Kampagne "Pflege geht jeden an"
Pflege geht jeden an

"Pflegende Angehörige haben keine Lobby, und genau das wollen wir mit unserer Kampagne ändern", sagte VdK-Vizepräsident Roland Sing zum Auftakt der bundesweiten VdK-Kampagne "Pflege geht jeden an". Vor allem die Betreuung Demenzkranker in der Familie müsse nach Meinung des Sozialverbands VdK deutlich verbessert werden.

Da viele Demenzkranke keine Pflegestufe zuerkannt bekämen, gäbe es auch kein Pflegegeld. "Maximal 200 Euro monatlich können hier aus der Pflegekasse bezahlt werden. Für eine oft 24-Stunden-Betreuung ist das so gut wie nichts", erläuterte Sing. Der kommissarische Vorsitzende des VdK Baden-Württemberg stellte klar: "Gerade an einer Verbesserung der Versorgung der demenzkranken Menschen wird sich das von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler zum ?Jahr der Pflege' ausgerufene Jahr 2011 messen lassen müssen."
In Baden-Württemberg gibt es nach Angaben des Sozialverbands VdK rund 240 000 pflegebedürftige Menschen. Gut 150 000 würden zu Hause gepflegt. "Pflege ist ohne pflegende Angehörige nicht denkbar. Pflegende Angehörige leisten über Jahre hinweg physische und psychische Schwerstarbeit - bei der Pflege der Eltern, des Partners oder des behinderten Kindes", betonte Roland Sing. Dieses Engagement verdiene höchste - auch finanzielle - Anerkennung. Pflegende Angehö-rige entlasteten die Beitrags- und Steuerzahler um Milliardenbeträge, denn in vielen Familien werde gering oder gar nicht bezahlte Pflegearbeit geleistet. {"So wird eine kostenintensive professionelle und vor allem stationäre Pflege vermieden"}, hob der VdK-Vizepräsident hervor.

Ohne pflegende Angehörige müsse der Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung von 1,95 Prozent des Bruttolohns auf 4,5 Prozent bis zum Jahr 2030 steigen.

Der VdK appelliert mit seiner Kampagne "Pflege geht jeden an" an die Bundesregierung, pflegende Angehörige bei der Reform der Pflege-versicherung angemessen zu berücksichtigen und als eine wichtige Stütze des Sozialsystems zu stärken. "Wer die Pflege behinderter und älterer Menschen sicherstellen will, muss Familien entlasten", bekräftigte Roland Sing und erneuerte die pflegepolitischen VdK-Forderungen:

Umsetzung des seit 2009 überarbeiteten Pflegebedürftigkeitsbegriffs, um auch den demenzkranken Menschen besser gerecht werden zu können;
Zügiger und flächendeckender Ausbau der Pflegestützpunkte, um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine wohnortnahe und neutrale Beratung bieten zu können;
Schaffung kostenfreier Entlastungsangebote etwa in der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege;
Umsetzung des Grundsatzes "Reha vor Pflege" durch mehr Angebote für geriatrische Rehabilitation und Prävention, damit ältere Patienten länger selbstständig leben können;
Schaffung eines Anspruchs auf Pflegezeit analog der Elternzeit inklusive eines Rückkehrrechts in die Vollzeiterwerbstätigkeit;
Anhebung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, um vor allem pflegende Frauen vor Altersarmut zu schützen;
Beibehaltung und Stärkung der solidarischen Finanzierung der Pflegeversicherung und klare Absage an eine kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherung.

Der Sozialverband VdK will im Rahmen seiner Kampagne "Pflege geht jeden an" die breite Öffentlichkeit erreichen. Dafür stellt er umfangreiches Material zur Situation von pflegenden Angehörigen zur Verfügung. Sie können auf der Website www.pflege-geht-jeden-an.de abgerufen werden.
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Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit schlägt der MDK auch die Pflegestufe an die Pflegekasse vor.
Die drei Pflegestufen
Pflegestufe I:
Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Pflegestufe II:
Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Pflegestufe III:
Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Desweiteren gibt es noch eine so genannte Härtefallregelung. Ein Härtefall kann vorliegen, wenn das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit die Stufe III weit übersteigt. In diesem Fall kann die Pflegekasse weitere Leistungen gewähren.
Die so genannte "Pflegestufe 0"
Früher konnten ausschließlich Menschen, die eine Pflegestufe haben, Leistungen der Krankenkasse beantragen. Mit der Reform der Pflegeversicherung im Jahr 2008 gibt es aber nun eine Erweiterung: Für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im ambulanten Bereich - dazu gehören zum Beispiel viele demenziell erkrankte Menschen, aber auch psychisch kranke und geistig behinderte Menschen - werden die Leistungen angehoben.
Bisher betrug der Betreuungsbetrag bis zu 460 Euro im Jahr. Ab 1. Juli 2008 erhalten die Betroffenen bis zu 100 Euro (Grundbetrag) oder bis zu 200 Euro (erhöhter Betrag) monatlich. Im Jahr sind das bis zu 1.200 bzw. 2.400 Euro. Die Kriterien für die Zuordnung zum Grundbetrag oder zum erhöhten Betrag legen die Spitzenverbände der Pflegekassen im Rahmen von Richtlinien fest.
Auch demenziell erkrankte Menschen mit einem geringeren Pflegebedarf, die noch nicht die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllen, aber Betreuungsbedarf haben (so genannte "Pflegestufe 0"), können erstmals diese Leistungen erhalten.

Täglicher Zeitaufwand
Das elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI) legt in §
15 unter "Stufen der Pflegebedürftigkeit" auch den Zeitaufwand fest, den die jeweiligen Pflegestufen mit sich bringen. Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt
in der Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen,
in der Pflegestufe II mindestens drei Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden (= 120 Minuten) entfallen,
in der Pflegestufe III mindestens fünf Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden (= 240 Minuten) entfallen.
Der MDK orientiert sich beim Zeitaufwand für die Grundpflege an so genannten Orientierungswerten (beispielsweise 15 - 20 Minuten für "Duschen" oder 5 Minuten für "Zahnpflege"). Es wird jedoch auch die individuelle Pflegesituation berücksichtigt, um den zeitlichen Umfang des Hilfebedarf festzustellen; dieser kann natürlich von den Orientierungswerten abweichen.
Zum Thema Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK ist die folgende Broschüre hilfreich:

VdK-Präsidentin Mascher: "Wir brauchen endlich ein neues System der Pflegestufen"

Als enttäuschend bezeichnet die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung. "Die darin enthaltenen Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus, um Pflegebedürftige und deren Angehörige nachhaltig zu unterstützen", so die VdK-Präsidentin.

Vor allem würde sich an der grundlegenden Benachteiligung von vielen Demenzkranken, die nach der jetzigen Rechtslage oft genug gar nicht als pflegebedürftig gelten, durch die erst für 2013 vorgesehene geringe Anhebung der Leistungen kaum etwas ändern. "Demenzkranke fallen bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst weiterhin durchs Raster. Die schnelle Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist der einzige Weg, um die Ungleichbehandlung von Demenzkranken im System der Pflegeversicherung zu beenden", sagte Mascher. Bereits seit 2009, so die VdK-Präsidentin, läge ein neuer fünfstufiger Pflegebedürftigkeitsbegriff vor, der auch dem tatsächlichen Betreuungs- und Pflegebedarf von Demenzkranken Rechnung trägt. "Ungenutzt sind bereits 3 Jahre verstrichen. Wir brauchen endlich dieses neue System der Pflegestufen, damit neben körperlichen auch seelisch-geistige Beeinträchtigungen berücksichtigt werden und dadurch den Demenzkranken den Zugang zu Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung haben", betonte Mascher weiter.

Als "halbherzig" bezeichnete Mascher zudem den Plan, dass das Pflegegeld bei Inanspruchnahme von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege nicht mehr ganz, sondern nur noch um die Hälfte gekürzt werden soll. "Das wird pflegende Angehörige aus finanziellen Gründen weiterhin davon abhalten, Entlastungsangebote anzunehmen", so die VdK-Präsidentin. "Die Förderung von Entlastungsangeboten müsste viel deutlicher ausfallen, denn Auszeiten sind für pflegende Angehörige essentiell".

Der VdK besteht zudem auch weiterhin auf einer besseren rentenrechtlichen Absicherung von Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. "Wer sich als Berufstätiger entscheidet, einen Angehörigen zu pflegen, sollte keine Angst haben, später deshalb in Altersarmut zu geraten", so Mascher.

Die zur Finanzierung der Pflege geplante freiwillige zusätzliche private Pflegeversicherung lehnt der VdK ab. "Sie benachteiligt insbesondere Ältere und Menschen mit Behinderung, die kaum Geld übrig haben, um privat vorzusorgen", so Mascher. Stattdessen fordert der VdK einen Solidarausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. Die jährlichen Milliardenüberschüsse in der privaten Pflegeversicherung könnten zur Finanzierung von Leistungen für Demenzkranke verwendet werden. (Michael Pausder, Pressesprecher)

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