Springen Sie direkt:
Die Kreisverbände und Rechtsabteilungen des Sozialverbandes VdK NRW bieten kompetente Beratung und Rechtsvertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen in den unten genannten Rechtsgebieten. Grundsätzlich nicht vom Angebot umfasst ist das Ausfüllen von Leistungsanträgen.
Diese nicht abschließende Angebotsbeschreibung dient der landesweit einheitlichen Handhabung und richtet sich sowohl an haupt- und ehrenamtliche Berater sowie an Mitglieder. Für das konkrete Rechtsberatungsangebot in Ihrem Kreisverband ziehen Sie bitte dessen - ggfs. im Einzelfall abweichende - Leistungsbeschreibung zu Rate.
Arbeitslosenrecht
Gesetzliche Unfallversicherung
Grundsicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Pflegeversicherung*
Gesetzliche Rentenversicherung
Schwerbehindertenrecht
Soziales Entschädigungsrecht
Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistungen, z.B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze
*Im Bereich der Pflege berät und vertritt der VdK auch Personen, die privat pflegeversichert sind. Das bezieht sich allerdings ausschließlich auf Leistungen, die im SGB XI für gesetzlich und privat versicherte Personen gleichermaßen geregelt sind, wie etwa die Feststellung des Pflegegrades. Hintergrund ist, dass diese Leistungen im Streitfall vor dem Sozialgericht eingeklagt werden können, während im übrigen der Rechtsweg zu den Zivilgerichten führt, bei denen der VdK nicht klagebefugt ist. Auf das besondere Kostenrisiko ist hinzuweisen: im Unterliegensfall sind die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.
Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderungen und / oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiter*innen in den Kreisverbandsgeschäftsstellen regelmäßig keine unmittelbare Unterstützung beim Ausfüllen von Leistungsanträgen in folgenden Rechtsgebieten anbieten können:
Antrag auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente
Satzungsrechtlich keine Beratung und Vertretung in folgenden Rechtsgebieten
Im Zweifelsfall entscheidet der VdK Landesverband darüber, ob eine Vertretung erfolgen kann.
Die Schriftgröße unseres Angebots können Sie über die Tastenkombination [Strg] + [+] vergrößern beziehungsweise mit [Strg] + [-] verkleinern.
Alternativ können Sie die Schriftgröße auch in Ihren Browser-Einstellungen verändern: Im Internet Explorer gehen Sie bitte im Menü "Ansicht" auf den Unterpunkt "Zoom"; im Mozilla Firefox ebenfalls über das Menü "Ansicht", Unterpunkt "Zoom", "vergrößern" beziehungsweise "verkleinern". Mit Google Chrome wählen Sie das Chrome-Menü aus der Symbolleiste des Browsers und dann "+" oder "-".
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.