Url dieser Seite: http://vdk.de/kv-steinfurt/ID266513
Sie befinden sich hier:
  • Startseite
  • >
  • Rechtsdienstleistungsangebot im Sozialverband VdK NRW e.V.

Rechtsdienstleistungsangebot im Sozialverband VdK NRW e.V

Die Kreisverbände und Rechtsabteilungen des Sozialverbandes VdK NRW bieten kompetente Beratung und Rechtsvertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen in den unten genannten Rechtsgebieten. Grundsätzlich nicht vom Angebot umfasst ist das Ausfüllen von Leistungsanträgen.

Diese nicht abschließende Angebotsbeschreibung dient der landesweit einheitlichen Handhabung und richtet sich sowohl an haupt- und ehrenamtliche Berater sowie an Mitglieder. Für das konkrete Rechtsberatungsangebot in Ihrem Kreisverband ziehen Sie bitte dessen - ggfs. im Einzelfall abweichende - Leistungsbeschreibung zu Rate.

Arbeitslosenrecht

  • Arbeitslosengeld (keine Anträge)
  • Berufliche Bildung
  • Umschulung
  • Sperrzeiten

Gesetzliche Unfallversicherung

  • Arbeitsunfall
  • Berufskrankheit
  • Wegeunfall
  • Übergangsgeld
  • Verletztenrente

Grundsicherung

  • Arbeitslosengeld II
  • Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit
  • Sozialhilfe

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Heil- und Hilfsmittel
  • Krankengeld
  • Medizinische Rehabilitation/Kur

Gesetzliche Pflegeversicherung*

  • Feststellung des Pflegegrades
  • Häusliche Pflege, Pflegegeld und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Leistungen bei stationärer Pflege
  • Hilfsmittel
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen

Gesetzliche Rentenversicherung

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Kindererziehungszeit
  • Prüfung von Rentenbescheiden keine Rentenberechnung!
  • Rehabilitation
  • Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Waisenrenten)
  • Keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente

Schwerbehindertenrecht

  • Feststellung Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen
  • Schwerbehindertenausweis
  • Änderungsanträge bei Verschlimmerung bzw. Hinzutreten neuer Behinderungen
  • Herabstufung des GdB, z.B. nach Heilungsbewährung
  • Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe)
  • Informationen zu Nachteilsausgleichen

Soziales Entschädigungsrecht

  • Kriegsopferfürsorge und -versorgung
  • Opferentschädigungsrecht
  • Soldatenversorgungsgesetz
  • Impfschäden

Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistungen, z.B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze

*Im Bereich der Pflege berät und vertritt der VdK auch Personen, die privat pflegeversichert sind. Das bezieht sich allerdings ausschließlich auf Leistungen, die im SGB XI für gesetzlich und privat versicherte Personen gleichermaßen geregelt sind, wie etwa die Feststellung des Pflegegrades. Hintergrund ist, dass diese Leistungen im Streitfall vor dem Sozialgericht eingeklagt werden können, während im übrigen der Rechtsweg zu den Zivilgerichten führt, bei denen der VdK nicht klagebefugt ist. Auf das besondere Kostenrisiko ist hinzuweisen: im Unterliegensfall sind die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.

Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderungen und / oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiter*innen in den Kreisverbandsgeschäftsstellen regelmäßig keine unmittelbare Unterstützung beim Ausfüllen von Leistungsanträgen in folgenden Rechtsgebieten anbieten können:

Antrag auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente

  • Rentenantrag wird direkt bei der Rentenversicherung gestellt
  • In der Sprechstunde wird zu den Voraussetzungen der verschiedenen Rentenarten beraten und der Versicherungsverlauf grob daraufhin überprüft werden, ob Lücken vorhanden sind.
  • Rente wird nicht vom VdK nachgerechnet. Das kann z.B. durch einen Rentenberater erfolgen (gebührenpflichtig)
  • Antrag auf Grundsicherung / Rentenversicherung persönliche Vorsprache beim Grundsicherungsamt / Sozialamt / Jobcenter notwendig
  • Antrag auf Kur und Reha / Umschulung / Teilhabe am Arbeitsleben Antrag muss bei der Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse gestellt werden.

Satzungsrechtlich keine Beratung und Vertretung in folgenden Rechtsgebieten

  • Arbeitsrecht, z.B. Kündigungsverfahren / Abfindung
  • Erbrecht
  • Familienrecht, z.B. Unterhaltsfragen, Elternunterhalt u. Berechnung etc.
  • Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten (SGB VIII)
  • Private Krankenversicherung
  • Mietrecht
  • Steuerrecht (auch nicht zur Besteuerung von Renteneinkünften)
  • Private Unfallversicherungen
  • Wohngeld
  • Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (Ausnahme: Blindengeld, Kriegsopferfürsorge)
  • Zusatzrenten / Betriebsrenten
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Privat- und Verbraucherinsolvenz
  • Arzthaftungsrecht

Im Zweifelsfall entscheidet der VdK Landesverband darüber, ob eine Vertretung erfolgen kann.

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/kv-steinfurt/ID266513":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.