Url dieser Seite: http://vdk.de/kv-steinfurt/ID249150
Sie befinden sich hier:
  • Startseite
  • >
  • Hinweis an Mitglieder zur Fristwahrung für Rechtsmittel

Hinweis an Mitglieder zur Fristwahrung für Rechtsmittel

Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun

Die Mitglieder/Nichtmitglieder, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch, 05451 - 2403 oder per-E-Mail kv-steinfurt@vdk.de mit uns in Verbindung setzen. Unsere aktuellen Sprechzeiten (telefonisch) entnehmen Sie bitte der Seite Sprechstunden. Vielen Dank.

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/kv-steinfurt/ID249150":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.