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Seit 1. Januar 2015 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt. Alte Ausweise bleiben bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer gültig.
Der alte und der neue Ausweis verleihen die gleichen Rechte.
Die neuen Ausweise für blinde Menschen sind mit Braille-Schrift gekennzeichnet. Merkzeichen werden aufgedruckt.
Der Ausweis kann auch ohne Bild ausgestellt sein. Dann steht anstelle des Lichtbildes "ohne Lichtbild gültig".
Der neue Ausweis ist eine Plastikkarte im Bankkartenformat.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf folgende Gesetzesänderung hinweisen, die zum
01. Januar 2013 gemäß § 145 SGB IX in Kraft tritt:
Demnach ist die Anhebung des Eigenanteils für den Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung halbjährlich von 30,00 € auf 36,00 € und jährlich von 60,00 € auf 72,00 € vorgesehen.
Da die technische Umstellung des Verfahrens einer Vorlaufzeit bedarf, erhalten Betroffene eine Zahlungsaufforderung über die Einzahlung des Eigenanteils mit den Beträgen über 30,00 € bzw. über 60,00 €.
Sollten Betroffene also ein Folgebeiblatt mit der Gültigkeitsdauer ab dem 01. Januar 2013 wünschen und bis spätestens zum 10. Dezember 2012 die Halbjahressumme über 30,00 € bzw. die Jahressumme über 60,00 € eingezahlt haben, erhalten sie das Beiblatt noch zu diesem alten Betrag.
Bitte beachten Sie, dass für alle Folgebeiblätter, deren Gültigkeitsdauer ab dem 01. Februar 2013 beginnt, der erhöhte Betrag von halbjährlich 36,00 € und jährlich 72,00 € gilt. Eine Übersendung von Beiblättern wird dann für den alten Betrag nicht mehr möglich sein.
Das Beiblatt mit Wertmarke wird im Übrigen ebenfalls zum 01. Januar 2013 auch optisch neu gestaltet. Beiblätter im alten Format bleiben bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer gültig. Ein Beiblatt gilt höchstens für 1 Jahr.
Während einer Übergangszeit bis etwa Anfang 2014 werden also sowohl alte wie auch neue Beiblätter im Umlauf sein. Beide berechtigen innerhalb der eingetragenen Gültigkeitsdauer in gleicher Weise zur unentgeltlichen Beförderung.
Bei Fahrausweiskontrollen sind auch Kombinationen möglich:
Alter Ausweis / Neues Beiblatt
oder
Neuer Ausweis / Altes Beiblatt.
.
Es kommt lediglich darauf an, dass beide Dokumente gültig sind.
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