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Rechtsberatung

Der Sozialverband VdK bietet individuelle Beratung und Vertretung vor den Behörden und Sozialgerichten. Unsere Sozialrechtsberater sind Experten im Sozialrecht und bieten unseren Mitgliedern qualifizierte Beratung und Hilfe bei der Erstellung von fundierten Anschreiben und Widersprüchen. Die VdK-Sozialrechtsvertreter in der VdK-Bezirksgeschäftsstelle sind Juristen, die Sie im Klageverfahren vor dem Sozialgericht begleiten und für ihre Rechte eintreten.

Zwei Frauen vor einem VdK-Büro

Rund 40 Prozent aller vor den bayerischen Sozialgerichten anhängigen Streitverfahren werden durch den Sozialverband VdK vertreten. Jedes Jahr erkämpft der VdK für seine Mitglieder in zahlreichen gerichtlichen Verfahren Millionen an Nachzahlungen.


  • Beratungstermin vereinbaren

    Bei Fragen zum Sozialrecht vereinbaren Sie gleich einen Termin zur Sozialrechtsberatung in der VdK-Kreisgeschäftsstelle oder für unseren Außensprechtag. Wir sind für Sie da, wenn Sie zum Beispiel Probleme mit der Rente, der Kranken- oder Pflegeversicherung, bei der Anerkennung von Arbeitsunfällen, bei der Feststellung des Grades der Behinderung oder der Zuerkennung von Merkzeichen haben. | weiterlesen

  • Rechtsgebiete

    Im Zweifelsfall bestens beraten: Erfahrene Experten helfen VdK-Mitgliedern aus dem Paragrafen-Dschungel – durch Beratung und Vertretung vor den Sozialgerichten – hochprofessionell und bis zur letzten Instanz. In folgenden Rechtsbereichen vertreten Sie die VdK-Rechtsexperten: | weiterlesen

  • Kosten

    Die VdK-Rechtsberatung auf den Gebieten Rente, Behinderung, Gesundheit und Pflege ist einzigartig – auch im Preis-Leistungsverhältnis. Bei Rechtsmittelverfahren erheben wir nur eine kleine Eigenbeteiligung von unseren Mitgliedern. Die Höhe dieser Kostenpauschale richtet sich nach der Dauer der Zugehörigkeit des Mitglieds zum VdK. Die darüber hinaus tatsächlich anfallenden Kosten werden vom Verband getragen. | weiterlesen

  • Dokumente übermitteln

    Der Sozialverband VdK Bayern ermöglicht die sichere Übertragung von Unterlagen durch Mitglieder an ihre zuständige Kreisgeschäftsstelle. Über unser Online-Formular können Sie Ihrer VdK-Geschäftsstelle einfach und bequem die erforderlichen Schriftstücke zu Ihrem Anliegen (zum Beispiel ärztliche Bescheinigungen, Atteste, Bescheide, usw.) zukommen lassen. | weiterlesen

  • Muster zur Fristwahrung

    In dringenden Fällen können Sie selbst einen Widerspruch, eine Klage oder eine Berufung zur Fristwahrung über die zuständige Behörde erheben und dazu zum Beispiel eines unserer Musterschreiben verwenden. Diese stellen wir Ihnen sowohl als PDF als auch als Word-Dokument zur Verfügung. | weiterlesen


So hilft der VdK

In der VdK-Zeitung berichten wir in unserer Serie "So hilft der VdK" immer wieder über echte Fälle aus der Sozialrechtsberatung in Bayern. Erhalten Sie mit unseren Fällen einen Einblick in die Arbeit des Sozialverbands VdK. Erfolge für VdK-Mitglieder

Arbeitsunfall anerkannt: VdK setzt Unfallrente für Mitglied durch

Zuerst sah alles aus wie ein harmloser Arbeitsunfall. Doch dann entwickelte sich eine schwerwiegende Krankheit daraus. VdK-Mitglied Steffen Abel litt zunehmend unter unerträglichen Schmerzen und konnte nicht mehr arbeiten gehen. Doch die Berufsgenossenschaft erkannte den Arbeitsunfall nicht an, Steffen Abel stand ohne finanzielle Mittel da. Erst mithilfe des VdK gelang es ihm, eine Unfallrente durchzusetzen.© VdK-TV

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  1. Zwei Frauen vor einem VdK-Büro | © Sozialverband VdK Deutschland
  2. Ein Mann im Beratungsgespräch mit einer Frau | © Sozialverband VdK Deutschland
  3. Menschen mit einem Stadtplan unter einem Wegweiser | © Sozialverband VdK Deutschland
  4. Ein Mann und ein Frau im Gespräch | © Sozialverband VdK Deutschland
  5. Ein Laptop, daneben ein VdK-Block und ein VdK-Kugelschreiber | © Carola Plötz
  6. Mehrere Menschen mit verschränkten Armen | © Sozialverband VdK Deutschland

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VdK-Kreisgeschäftsstelle Schwandorf, Terminvereinbarung unter: 0 94 31 / 88 34 00

Sozialverband VdK Bayern e.V.
Kreisgeschäftsstelle Schwandorf

 

Klosterstr. 17
92421 Schwandorf

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr

 
Terminvereinbarung unter:
Telefon: 0 94 31 / 88 34 00

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