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Aktuelles
Bei dringenden Fristsachen verweisen wir zur vereinfachten Fristwahrung auf unsere Musterschreiben, die über den folgenden Link zum Herunterladen bereitstehen:
Widerspruchsfrist einhalten
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid (zum Beispiel von der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit, vom Versorgungsamt oder der Rentenversicherung) erhalten haben und die VdK-Geschäftsstelle geschlossen hat, können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Bitte nutzen Sie dafür folgendes Musterschreiben; die Begründung kann zeitnah nach Prüfung der Rechtslage nachgereicht werden. Vereinbaren Sie dafür einen Beratungstermin, sowie die Geschäftsstelle wieder geöffnet ist.
- VdK Muster Widerspruch.pdf (174.8 KB, PDF-Datei)
Musterschreiben für einen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid
Klagefrist einhalten
Falls Sie bereits Widerspruch eingelegt haben und dieser zurückgewiesen wurde, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Auch hier kann innerhalb eines Monats ab Zugang des Widerspruchsbescheids Klage eingelegt werden. Nutzen Sie bitte untenstehendes Musterschreiben; Sie müssen es zweifach als Original an das Sozialgericht senden. Die Begründung kann nach Prüfung der Rechtslage nachgereicht werden. Vereinbaren Sie dafür einen Beratungstermin, sowie die Geschäftsstelle wieder geöffnet ist.
- VdK Muster Klage Widerspruchsbescheid (2).pdf (259.0 KB, PDF-Datei)
Musterschreiben für eine Klage beim Sozialgericht gegen einen zurückgewiesenen Widerspruch
Tipp: In aller Regel ist der Gerichtsstand (einschließlich Adresse) auf dem Bescheid angeführt.
VdK-Internet-TV
Seit Oktober 2013 können VdK-Mitglieder aus Rheinland-Pfalz alle Funktionen von "VdK-Internet-TV" nutzen.
Auf der Internetseite www.vdktv.de des Sozialverbands VdK Deutschland finden Sie kurze Filmbeiträge über Themen aus den Bereichen "Ehrenamt", "Barrierefreiheit", "Gesundheit", "Sozialrecht und Sozialpolitik" etc. Exklusiv für VdK-Mitglieder gibt es den passwortgeschützten Bereich "VdK-Ehrenamt".
Dort finden VdK-Mitglieder interessante Schulungsvideos zu Themen wie "VdK-Pressearbeit", "das Groupsystem" oder "Ehrenamt im VdK".
Die Videos dürfen ausschließlich von VdK-Mitgliedern heruntergeladen, gespeichert und bei Veranstaltungen abgespielt werden. Viele der Kurzfilme sind mit Untertitel und somit auch für Gehörlose geeignet.
Weitere Informationen vom und zum Sozialverband VdK können auf den Internet-Seiten VdK Landesverbandes Rheinland-Pfalz oder des VdK Bundesverbandes entnommen werden.