Sozialverband VdK - Kreisverband Rottweil
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Sozialrechtsschutz

Unsere VdK Sozialrechtsschutz GmbH vertritt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche vor Behörden sowie vor Sozial- und Verwaltungsgerichten und zwar ohne Wartezeit.

Wir helfen Ihnen zum Beispiel, wenn

  • Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt worden ist.
  • Sie mit der Einstufung Ihres Grades der Behinderung nicht einverstanden sind.
  • Ihr Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt worden ist.
  • Sie um die Anerkennung eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit

kämpfen müssen,

  • und viele mehr

Informieren Sie sich über das Kostenrisiko bei Widerspruchs- und Klageverfahren,das sich nach der steuerlichen Bedürftigkeit richtet.

Hier werden wir für Sie tätig:

  • Agenturen für Arbeit
  • Berufsgenossenschaft
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Integrationsämter
  • Krankenkassen
  • Pflegekassen
  • Sozialämter
  • Sozial- und Verwaltungsgericht
  • Versorgungsverwaltungen

1 Rottweil: Sozialverband VdK SRgGmbH
Stadtgraben 1
Öffnungszeiten des Sekretariats
Mo - Do: 9:00 - 12:00 und
14:00 - 15:30 Uhr
Fr 9:00 - 12:00 Uhr
nur nach telefonischer Terminvergabe
0741 175 2625-0

2 Sprechtag in Rottweil in der
VdK Servicestelle in Rottweil
Stadtgrabenstraße 1
Sozialrechtsreferentin Melanie Merziger
nach telefonischer Vereinbarung
1. und 3. Dienstag von 9:00 - 12:00 Uhr
2. und 4. Dienstag von 9:00 - 12:00 Uhr
und 14.00 - 16:00 Uhr

3 Schramberg: Sozialverband VdK SRgGmbH
Sozialrechtsreferent Hartmut Sonnenberg
2. Donnerstag im Monat ab 14 Uhr
Rathaus 1. OG Besprechnungsraum 1.08
Hauptstraße 25
nur nach telefonischer Terminvergabe
07441 84418

4 Sulz: Sozialverband VdK SRgGmbH
3. Donnerstag im Monat ab 15 Uhr
Hartmut Sonnenberg
nur nach telefonischer Terminvergabe
07441 84418

5 Servicestelle Freudenstadt
Sprechtage nur nach telefonischer Vereinbarung
Hartmut Sonnenberg
1.2.3. und 4. Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr
1. und 4. Donnerstag von 14.00 - 16.00 Uhr
07441 84418

Ein Beispiel von vielen:
VdK-ZEITUNG
So hilft der VdK: VdK setzt Kraftfahrzeughilfe für VdK-Mitglied durch

Anschaffung und behindertengerechter Umbau eines Autos: Dank Zuschuss ist Bernhard M. wieder mobil in Beruf und Alltag

Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen, die die Mobilität beeinträchtigen, sind in ihrer Teilhabe oft stark eingeschränkt. So erging es auch VdK-Mitglied Bernhard M. (Name von der Redaktion geändert). Der Saarländer braucht wegen seiner neurologischen Erkrankung ein behindertengerechtes Auto. Der VdK Saarland half ihm, diesen Anspruch durchzusetzen

Wenn öffentliche Verkehrsmittel wegen einer schweren Gehbehinderung nicht genutzt werden können, bleibt oft nur das private Auto. Mittlerweile schafft Bernhard M. nur noch wenige Meter zu Fuß. Für die regelmäßigen Fahrten zum Arbeitsplatz benötigt er zwingend ein eigenes Fahrzeug mit Automatikgetriebe.

Hier gibt es die Möglichkeit, im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe Zuschüsse zur Anschaffung und zum behindertengerechten Umbau eines eigenen Fahrzeugs zu bekommen. Grundsätzlich gilt das auch für einen Gebrauchtwagen. ?Die Höhe richtet sich nach den Einkommensverhältnissen des Antragstellers?, sagt Sozialrechtsreferent Raphael Collet vom Sozialverband VdK Saarland. Als Kostenträger kommen die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Kriegsopferfürsorge und die Bundesagentur für Arbeit sowie die Träger der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben in Betracht.

Zuschuss beantragt

Als sein altes Auto den Dienst versagt, beantragt Bernhard M. bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) den Zuschuss zur Anschaffung eines Gebrauchtfahrzeugs einschließlich behindertengerechtem Umbau. Aufgrund der Art und der Schwere seiner Erkrankung hat Bernhard M. bereits einen Grad der Behinderung (GdB) von 80 und das Merkzeichen ?aG? für außergewöhnliche Gehbehinderung. Somit besteht aus medizinischer Sicht Anspruch auf eine Kraftfahrzeughilfe. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen waren ebenfalls erfüllt, da bei der Prüfung der Einkommensverhältnisse auch die Unterhaltsverpflichtungen für die Kinder von Bernhard M. berücksichtigt wurden. Doch das Antragsverfahren habe sich trotz der eindeutigen Sachlage über Monate hingezogen, berichtet Raphael Collet.

Die Rentenversicherung lehnte den Antrag erst einmal ab. Das von Bernhard M. angestrebte Gebrauchtfahrzeug sei unwirtschaftlich, da der Verkehrswert unter 50 Prozent des Neuwagenpreises liege. Für Bernhard M. war das nicht nachvollziehbar. Das VdK-Mitglied erhob fristgerecht Widerspruch bei der DRV. Anschließend wandte er sich an den zuständigen Sozialrechtsreferenten beim Sozialverband VdK Saarland, Raphael Collet. Dieser schaltete sich daraufhin in das laufende Widerspruchsverfahren ein und forderte zunächst die Verwaltungsakte von der Rentenversicherung an. Der VdK-Jurist stieß als Erstes auf kleinere Berechnungsfehler bei der Wertermittlung. Außerdem war der wertsteigernde Effekt der umfangreichen Sonderausstattung des alten Fahrzeugs von Bernhard M. unberücksichtigt geblieben.

Weiterhin war die Rentenversicherung bei der Ermittlung des Neupreises vom Listenpreis ausgegangen. Dass in der heutigen Zeit von allen Anbietern auch ohne großes Verhandlungsgeschick großzügige Rabatte gewährt werden, hatte sie ebenfalls nicht beachtet. Der Wert des Fahrzeugs von Bernhard M. entsprach also durchaus noch mindestens der Hälfte des Neuwertes. Das stellte Raphael Collet in der Widerspruchsbegründung klar.

Nachdem die Rentenversicherung den Sachverhalt erneut geprüft und weitere Unterlagen angefordert hatte, erhielt Bernhard M. schließlich einen Zuschuss zur Anschaffung des Fahrzeugs und zum Umbau von insgesamt fast 10.000 Euro.

Mit dem neuen Wagen kann das VdK-Mitglied nun nicht nur weiterhin zur Arbeit fahren, sondern ist auch wieder mit seiner Familie gemeinsam unterwegs. Darüber ist Bernhard M. sehr glücklich. Er dankte dem Sozialverband VdK Saarland herzlich für die kompetente rechtliche Hilfe und Unterstützung.

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