Sozialverband VdK - Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis
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VdK erstreitet Anerkennung einer Berufskrankheit

Verletztenrente und 90.000 Euro

Weil ein VdK-Mitglied aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis bei seiner Arbeit mit giftigen Stoffen zu tun hatte, leidet der 80-Jährige bis heute an schweren Einschränkungen der Atemwege. Diese wurden jedoch zunächst nicht als Berufskrankheit von der Berufsgenossenschaft anerkannt – bis sich der VdK-Kreisverband einschaltete.

Ute Doerksen

Ute Doerksen© privat

„Im April 2019 erhielt Herr Weiland diesbezüglich einen ablehnenden Bescheid“, erinnert sich Ute Doerksen, Vorstandsmitglied und Mitarbeiterin der Geschäftsstelle in Bergisch Gladbach. „Also baten wir unser Mitglied um Zeugenaussaugen sowie Arbeitsplatzbeschreibungen und reichten nach Durchsicht der angeforderten Verwaltungsakte bei der Berufsgenossenschaft mit Hilfe alter und neuer medizinischer Unterlagen Widerspruch ein.“

Es folgten Schriftwechsel über mehrere Monate. „Zunächst hieß es, dass nach Einsicht der eingereichten Befunde und Arztberichte erneut die dortige Präventionsabteilung eingeschaltet werden müsste. Dann kam im Oktober die Mitteilung, dass das Verfahren ruhen solle, bis eine gutachterliche Untersuchung durchgeführt sei“, so Ute Doerksen. „Um diesen Termin wahrnehmen zu können, war Herr Weiland allerdings darauf angewiesen, mit einem Taxi von zu Hause abgeholt zu werden, was die zuständige Berufsgenossenschaft letztendlich auch genehmigte.“

Zum Glück hatte der 80-Jährige alle Arztberichte und Radiologie-Befunde der letzten drei Jahrzehnte aufgehoben, die in den meisten Praxen bereits nach zehn Jahren entsorgt werden. „Das war ausschlaggebend beim Gutachter“, erklärt die Mitarbeiterin des VdK-Kreisverbands Rhein-Berg mit Blick auf einen Vorschuss in Höhe von 5000 Euro, der Ende April vergangenen Jahres gewährt wurde. „Im Folgemonat erreichte uns dann der endgültige Bescheid, dass es sich bei den gesundheitlichen Beschwerden unseres Mitglieds sehr wohl um eine Berufskrankheit handelt, die am 25. Mai 2004 eingetreten ist“, freut sich Ute Doerksen über den juristischen Erfolg.

„Die Verletztenrente wurde demnach rückwirkend anerkannt – und Herr Weiland erhielt neben den monatlichen Bezügen von knapp 1700 Euro eine Nachzahlung in Höhe von über 90 000 Euro, zuzüglich rund 4300 Euro Verzinsung für verstrichenen Zeiträume.“

Andrea Temminghoff

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