Sozialverband VdK - Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis
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1. Altersrente

  • Rentenantrag muss direkt bei der Rentenversicherung gestellt werden-
  • In der Sprechstunde kann zu den Voraussetzungen der Altersrente beraten werden und der Versicherungsverlauf grob durchgeschaut werden, ob Lücken vorhanden sind.
  • Die Rente wird nicht von uns nachgerechnet. Das kann z. B. durch einen Rentenberater erfolgen. (gebührenpflichtig, z.T. sehr hohe Gebühr).

Bitte sprechen Sie uns an.

2. Arbeitsrecht z. B. Kündigungsverfahren / Abfindung

3. Erbrecht

4. Erwerbsminderungsrente Der Erstantrag muss bei der Rentenversicherung gestellt werden-

5. Familienrecht z. B. Unterhaltsfragen, Elternunterhalt u. Berechnung etc.

6. Grundsicherung(Antrag) / Sozialhilfe(Antrag) / ARGE (Erstantrag) Da persönliche Vorsprachen beim Grundsicherungsamt / Sozialamt / ARGE o. Optionskommune notwendig sind.

7. Jugendhilfeangelegenheiten

8. Krankenkassen, private (Ausnahme = Pflege)

9. Kur und Reha/ Umschulung / Teilhabe am Arbeitsleben Der Antrag (muss bei der Rentenversicherung oder der Krankenkasse gestellt werden)

10. Mietrecht

11. Steuerrecht Auch nicht zur Besteuerung von Renteneinkünften

12. Private Unfallversicherungen

13. Wohngeld

14. Zusatzrenten / Betriebsrenten

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