Url dieser Seite: http://vdk.de/kv-rhein-ruhr/ID258755
Sie befinden sich hier:

Antragsverfahren beim Änderungsantrag

Wenn sich Ihre Behinderung wesentlich verschlimmert oder verbessert, können Sie beantragen, dass die Feststellung Ihrer Behinderung geändert wird.

Gründe für einen Änderungsantrag
Unabhängig von Ihrer Mitteilungspflicht, die in Ihrem Feststellungsbescheid beschrieben ist, gilt: Wenn sich Ihre Behinderung wesentlich verschlimmert oder verbessert, können Sie beantragen, dass die Feststellung Ihrer Behinderung geändert wird. Wesentlich ist die Veränderung dann, wenn sich der Grad der Behinderung um mindestens 10 nach oben oder unten verändert oder ein Merkzeichen im Ausweis zusätzlich vermerkt oder gestrichen werden soll. Nach Abschluss der Sachverhaltsermittlung wird eine neue Entscheidung getroffen. Dies kann im Einzelfall zum Beispiel auch dazu führen, dass sich der Grad der Behinderung mindert, obwohl Sie einen Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung gestellt haben.

Verfahrensablauf
Das Amt für Soziales und Wohnen in der Klinkestraße 29 bis 31 in 45136 Essen prüft die Voraussetzungen ähnlich wie beim ersten Antrag. Formulare erhalten Sie zum Beispiel bei den örtlichen Fürsorgestellen, den Sozialämtern, den Behindertenverbänden und bei den Vertretungen für Schwerbehinderte in den Betrieben und Dienststellen. Darüber hinaus sind die Formulare auch in der Behindertenberatung im Rathaus am Porscheplatz vorrätig. Hier erhalten Sie auf Wunsch weitere Hilfestellung.

Angaben zu den Gesundheitsstörungen
Die Gesundheitsstörungen, die als Behinderung festgestellt werden sollen, sind im Antrag anzugeben. Um vollständige Antragsangaben machen zu können, ist ein Gespräch mit den behandelnden Ärzten ratsam. Patienten haben das Recht, Ihre Krankenunterlagen (auch ohne Begründung) einzusehen.
________________________________________

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/kv-rhein-ruhr/ID258755":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.