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VdK-Kreisgeschäftsstelle Bergheim
Liebe Mitglieder,
ab Februar 2023 sind wir immer dienstags zwischen 9 und 12 Uhr wieder persönlich für Sie erreichbar. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.
Hinweis: Bitte tragen Sie beim Besuch eine medizinische oder eine FFP2-Maske. Eine Handdesinfektion steht zur Verfügung.
Beachten Sie auch unsere umfangreichen Rechtsinformationen und
Musterschreiben, die Sie in der linken Navigationsleiste aufrufen können
Sie können uns weiterhin zu den üblichen Geschäftszeiten (Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12:00 Uhr) in der Kreisgeschäftsstelle telefonisch (02271 985920) erreichen. Auch der Email-Kontakt (kv-rhein-erft@vdk.de) ist weiterhin möglich.
Termine werden telefonisch abgewickelt, d.h. wir rufen Sie zum Terminszeitpunkt an und klären mit Ihnen alle Fragen.
Adresse: Kölner Str. 6-10, 50126 Bergheim
Tel: 02271 985920
Fax: 02271 5696083
Email: kv-rhein-erft@vdk.de
Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle:
dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit unserer Geschäftsstelle:
mittwochs und donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Hilfe bei Erst- und Änderungsanträgen im Schwerbehindertenrecht:
Neben dem Kreisverband leisten auch die meisten Ortsverbände Hilfestellung bei Anträgen im Schwerbehindertenrecht. Die entsprechenden Kontaktdaten und den angebotenen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Internetseiten der einzelnen Ortsverbände, die Sie in der nebenstehenden Navigationsleiste unter "Unsere Ortsverbände" aufrufen können.
Die Kreisgeschäftsstelle leistet auch Hilfe bei der fristwahrenden Einlegung von Widersprüchen und Klagen (die Rechtsberatung ist aber allein unseren Anwälten vorbehalten).
Alternativ können Sie auch die von uns unter dem Menüpunkt "Musterschreiben, Formulare etc" bereitgestellten Musterschreiben verwenden.
Rechtsberatung in allen Fragen des Sozialrechts (zum Umfang der Sozialrechtsberatung unten mehr) nach vorheriger telefonischer
Anmeldung
Bei Bedarf kann eine Beratung auch außerhalb der vorgenannten Zeiten durchgeführt werden. Für jede Beratung ist ein Zeittakt von 20 Minuten vorgesehen. Bitte bedenken Sie dies bei der Vorbereitung des Gesprächs. Gegebenenfalls muss ein Folgetermin vereinbart werden, weil ansonsten unser Zeitplan aus den Fugen gerät.
Die Rechtsberatung erstreckt sich vorrangig auf folgende Gebiete:
- Arbeitslosenrecht (insbesondere Arbeitslosengeld, Sperrfristen
etc.) - Unfallversicherung (Anerkennung von Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten sowie deren Entschädigung etc.) - Grundsicherung (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung etc.) - Krankenversicherung (Krankengeld, Rehabilitation, Heil- und
Hilfsmittel etc.) - Pflegeversicherung (Anerkennung von Pflegestufen bzw.
Pflegegraden, Pflegegeld etc.) - Rentenrecht (Erwerbsminderungsrente, Anerkennung
rentenrechtlicher Zeiten etc.) - Schwerbehindertenrecht (Anerkennung einer Schwerbehinderung bzw
von Nachteilsausgleichen etc.)
Die Beratung erstreckt sich nicht auf
- Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung, Mobbing etc.)
- Mietrecht (Kündigung, Mieterhöhung etc.)
- Erbrecht
- Arzthaftungsrecht
- Private Krankenversicherung
- Wohngeld
- Betriebsrente
- Private Rentenversicherungen
Bevor Sie allerdings einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, sollten Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen, allein schon zur Feststellung, ob Sie die versicherungsrechtlichen Zeiten erfüllt haben.
Vorbereitung des Beratungstermins
Sie können uns unterstützen, indem Sie für uns wichtige Informationen bereit halten. Die notwendigen Informationen sind natürlich abhängig von Ihrem Anliegen. Hierzu im Einzelnen:
Antrag im Schwerbehindertenrecht:
- Falls bereits ein Vorbescheid existiert: Kopie dieses Bescheides, zumindest das Aktenzeichen
- Genaue Beschreibung Ihrer Behinderungen und deren Auswirkungen
- Namen und Anschrift aller behandelnden Ärzte, Krankenhäuser undRehaeinrichtungen
- Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse und der zuständigen Rentenversicherung sowie der entsprechenden Versichertennummern
- Eventuelle Gutachten in Parallelverfahren (z.B. wegen Rente, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Pflege)
Erwerbsminderungsrente:
- Waren Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens 36 Monate versicherungspflichtig beschäftigt? Falls nicht, lassen sich neben Monaten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung auch Monate nachweisen, in denen Sie Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben und kommen Sie dann
auf insgesamt 36 Monate? Bei Zweifeln unbedingt vor Antragstellung Versicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung anfordern (können auch wir mit Ihrer Vollmacht erledigen). - Darlegung, warum Sie nicht mehr in der Lage sind, eine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes (z.B. Helfer auf der Poststelle, Sortierer von Kleinteilen) für wenigstens 3 Stunden bzw. 6 Stunden täglich, 5 mal wöchentlich, nachzugehen.
- Ggf. Darlegung, warum Sie nicht mehr in der Lage sind, 4 mal täglich eine Strecke von 500 Metern zurückzulegen (sog. Wegeunfähigkeit, die allein schon zur Anerkennung einer Erwerbsminderungsrente führen muss)
- Müssen Sie Ihre Arbeit öfter unterbrechen (z.B. wegen häufiger Toilettengänge, Insulinspritzen, Schwindelattacken, Schmerzschüben)?
- Wenn Sie von dem 02.01.1961 geboren sind: Darlegung Ihrer beruflichen Qualifikation (Abschlusszeugnisse wären hilfreich). Welche Tätigkeit haben Sie zuletzt versicherungspflichtig ausgeübt? Mussten Sie Ihren erlernten Beruf krankheitsbedingt aufgeben? Können Sie den zuletzt ausgeübten Beruf bzw. den krankheitsbedingt aufgegebenen Beruf nicht mehr mindestens 6 Stunden täglich, 5 mal wöchentlich, ausüben. Genaue Darlegung der Gründe.
- Besteht die Möglichkeit, in Ihrem Betrieb auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz umgesetzt zu werden?
Krankengeld
- Welche Tätigkeit haben Sie zuletzt versicherungspflichtig ausgeübt?
- Ist Ihr Arbeitsverhältnis beendet? Falls ja, ist die Arbeitsunfähigkeit noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses eingetreten oder erst während der Arbeitslosigkeit?
- Haben Sie in den letzten 3 Jahren schon einmal Krankengeld bezogen? Falls ja, wegen welcher Krankheit(en).
Alle Verfahren nach einem erteilten Bescheid:
- Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid
- Von Ihnen evtl. schon angeforderte Unterlagen
Wir machen darauf aufmerksam, dass die vorgenannten Leistungen aus satzungsrechtlichen Gründen nur von Mitgliedern in Anspruch genommen werden können. Sollten Sie noch nicht Mitglied sein, wäre ein vorheriger Beitritt in unseren Verband erforderlich. Dies ergibt sich zwingend aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz.