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Der Schwerbehindertenausweis sorgt für manche Erleichterung im Alltag. Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr, ermäßigte Eintrittspreise in Museen, Theater, Kinos, Senkung oder Wegfall der Rundfunkgebühr bei einzelnen Behinderungsarten.
Der Weg zum Ausweis erfolgt über einen Antrag, der schriftlich oder online gestellt werden kann. Ein ärztliches Gutachten wird benötigt. Im Ausweis ist dann die Behinderungsart und der Grad der Behinderung eingetragen, liegt er über dem Wert 50, spricht man von Schwerbehinderung. Dieser Einstufung durch die Behörde kann auch widersprochen werden, wenn der Antragsteller etwa die Schwere seiner Behinderung anders sieht. Mitglieder des Sozialverbandes VdK können sich übrigens bei Antragstellung oder Widerspruch beraten und helfen lassen - von ihrer VdK-Geschäftsstelle.© Sozialverband VdK
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