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Rechtsberatung

Sozialrecht ist die Domäne des VdK. Wir beraten unsere Mitglieder in allen Fragen des Sozialrechts und vertreten sie vor den Behörden und Sozialgerichten. Wenn es sein muss, gehen wir für Sie sogar bis vor das Bundessozialgericht!

Wir beraten und vertreten unsere Mitglieder auf folgenden Rechtsgebieten:

  • Rentenversicherung (SGB VI)

z.B. Rentenarten, Rentenanspruch, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Rente wegen Erwerbsminderung, Witwenrente, Waisenrente, Erziehungsrente, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Rentenantrag, Beitragsbemessungsgrenzen

  • Pflegeversicherung (SGB XI)

Aufklärung und Beratung, Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen, Richtlinien der Pflegekassen, Leistungsarten und Grundsätze, Leistungsvoraussetzungen, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, zusätzliche Betreuungsleistungen, Pflegekassen, Beitragssatz, Pflegeeinrichtungen, Ehrenamtliche Unterstützung, Personenbezogener Datenschutz

  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Schwerbehindertenrecht (SGB IX)

Rehabilitationsdienste und Einrichtungen, Arbeitsförderungsgeld, Heilpädagogische Leistungen, Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen, Kündigungsfrist, Nachteilsausgleich, Erstattungsverfahren, Geheimhaltungspflicht

  • Krankenversicherung (SGB V)

Leistungen an behinderte und chronisch kranke Menschen, medizinische Vorsorgeleistungen, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld, Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, Zuzahlung und Befreiung von Arzneimitteln

  • Arbeitsförderung (SGB III)

Ziel der Arbeitsförderung, Anspruch auf Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Eingliederungszuschuss für besondere schwerbehinderte Menschen, Eingliederungszuschuss für ältere und jüngere Arbeitnehmer, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

  • Unfallversicherung (SGB VII)

Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Sachschäden bei Hilfeleistungen, Behandlung in Krankenhäusern und Rahabilitationseinrichtungen, Beginn und Ende des Verletztengeldes, Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten

  • Soziales Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz BVG; Soldatenversorgungsgesetz SVG; Opferentschädigungsgesetz OEG)

Anspruch auf Versorgung, Übergang gesetzlicher Schadensersatzansprüche, Härteregelung, Leistungen bei Gewalttaten

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

Leistungsarten, Leistungen zur Eingliederung, Leistungen zur Beschäftigungsförderung, Arbeitslosengeld II, befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld, Auszahlung der Geldleistungen, Übergang bei verminderter Leistungsfähigkeit

  • Soziale Grundsicherung im Alter (SVG)
  • Blindengeldgesetz (Bay. BlindG)

Antragstellung, Beginn und Ende der Leistungen, Höhe der Leistungen, Anspruch, Anrechnung von Pflegeleistungen bei pflegebedürftigen blinden Menschen und von sonstigen Leistungen

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen des Sozialrechts. Die Beratung findet bei uns in der Moosburger Straße 11 statt.
Damit wir genügend Zeit für Sie haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter der Nummer: 08441 / 4 72 31-0.

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    VdK-Kreisgeschäftsstelle Pfaffenhofen, Terminvereinbarung unter: 0 84 41 / 4 72 31 0

    Sozialverband VdK Bayern e.V.
    Kreisgeschäftsstelle Pfaffenhofen

     

    Moosburger Str. 11

    85276 Pfaffenhofen

    Öffnungszeiten:

    Mo, Mi, Do: 8:00 – 12:00, 13:00 – 16:00

    Dienstag: 8:00 – 12:00, 13:00 – 18:00

    Freitag: 8:00 – 12:00

     
    Terminvereinbarung unter:
    Telefon: 0 84 41 / 4 72 31 0

     

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