Sozialverband VdK - Kreisverband Oberlahn
Url dieser Seite: http://vdk.de/kv-oberlahn/ID259994
Sie befinden sich hier:

Unsere Forderungen zur Pflege

Im Zuge der demografischen Entwicklung wird es in den nächsten Jahrzehnten immer mehr pflegebedürftige Menschen geben. Ende 2019 lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Hessen 310.653 Betroffene. Der Großteil von ihnen lebt zu Hause, rund 70 Prozent werden von Angehörigen versorgt. Kommunen müssen eine wohnortnahe pflegerische Versorgung sicherstellen und Einfluss auf die Gestaltung der Versorgungsstruktur nehmen.

Die VdK-Kreisverbände Limburg und Oberlahn fordern daher den Ausbau des Pflegestützpunktes:

Wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, sind die Betroffenen und ihre Angehörigen oft mit der Situation überfordert. Der 2011 eröffnete Pflegestützpunkt steht ihnen dafür beratend und unterstützend zur Seite. Das Angebot des Pflegestützpunktes sollte für alle Menschen zugänglich sein: Auch berufstätige Pflegende müssen wohnortnah und außerhalb ihrer Arbeitszeit Hilfe finden können.

Die Anzahl der Pflegebedürftigen im Landkreis Limburg-Weilburg ist zwischen 2011 und 2017 um rund 16 Prozent auf 7.745 gestiegen. Da die Zahlen nur die Menschen erfassen, welche Leistungen der Pflegeversicherungen bekommen, also schon erheblich pflegebedürftig sind, müssen wir davon ausgehen, dass sehr viel mehr Menschen auf Hilfestellungen angewiesen sind.

Auf die gute Arbeit des Pflegestützpunkts wird in der Sozialberatung der Kreisverbände hinge-wiesen, wobei eine bessere Vernetzung der bestehenden kommunalen Beratungsangebote notwendig ist. Die zeitliche beziehungsweise personelle Aufstockung des Pflegestützpunktes an den Standorten Limburg und Weilburg mit regelmäßigen Außensprechstunden in weiteren Kommunen ist daher aus unserer Sicht zwingend erforderlich.

Grafi Blau auf weißem Grund mit Zahlen aus der Statistik

© Hessisches Statistisches Landesamt Eigene Darstellung

Die VdK-Kreisverbände Limburg und Oberlahn fordern die Förderung unterstützender Angebote:

Pflegerische Angebote können durch Angebote zur Unterstützung und Entlastung im Alltag ergänzt werden. Dazu zählen bspw. Betreuungsleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Essens- und Fahrdienste oder Hausnotrufe, die über den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro abgerechnet werden können. **

Das Land legt zwar die Voraussetzungen für die Anerkennung fest, aber die Anerkennung erfolgt über die Kreise und kreisfreien Städte. Die Vorhaltung alltagsunterstützender Angebote ist aber grundsätzlich auch per Gesetz Aufgabe der kommunalen Altenhilfe. *** Um die örtliche Versorgungstruktur durch alltagsunterstützende Angebote auszubauen, sollte die Anerkennung durch die Kommunen daher unbürokratisch erfolgen. Auch Angebote der persönlichen Assistenz, Tagespflege und Kurzzeitpflege müssen ausreichend geschaffen werden.

** § 45a Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI)
*** § 71 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII). Da die Norm zur kommunalen Altenhilfe nicht näher ausgestaltet ist, sollten Kommunen diesen Freiraum zur Gestaltung der kommunalen Altenhilfe nutzen.

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/kv-oberlahn/ID259994":

  1. Grafi Blau auf weißem Grund mit Zahlen aus der Statistik | © Hessisches Statistisches Landesamt Eigene Darstellung

Liste der Bildrechte schließen

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.