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Beratung durch den Berater der Deutschen Rentenversicherung
Sehr geehrte Mitglieder,
die Deutsche Rentenversicherung Bund, bietet unseren Mitgliedern in den Räumen des VdK Kreisverband Oberlahn ihre Beratungen an. Wolfgang Rathgeber, Berater der Deutschen Rentenversicherung Bund, berät Sie nach Terminvereinbarung in unserer Geschäftsstelle.
Sie benötigen Informationen zu Ihrer Rente, möchten Ihren Versicherungsverlauf klären oder haben grundsätzliche Fragen zur Rente, dann teilen Sie uns das bitte mit, damit wir die Termine dafür bereitstellen. Die Beratungszeit beträgt ca. 30 - 60 min.
Beratung in Rentenangelegenheiten:
Für die Renteninformation benötigen wir die aktuelle Rentenauskunft.
Diese erhalten Sie unter:
Aktuelle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung
Bitte beachten Sie, dass zwischen der Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung und der Übersendung der Unterlagen 3 bis 4 Wochen vergehen können.
Steht Ihr Rentenbeginn fest und Sie möchten einen Antrag auf Altersrente stellen?
Terminvereinbarung ca. 4 bis 5 Monate vor Rentenbeginn!
Denken Sie bitte an folgende Unterlagen:
Altersrente:
- Personalausweis
- aktueller Rentenauskunft Aktuelle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung
- Steueridentifikationsnummer
- Bankverbindung
- Nachweis über Berufsausbildungen - wenn nicht im Versicherungsverlauf vorhanden
- Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder
- Gesetzliche Krankenversicherung und Versicherungsnummer
Benötigen Sie Beratung zur Erwerbsminderungsrente? Auch in diesem Fall steht Ihnen das Fachwissen des Beraters zur Verfügung, der Sie bei der Antragsstellung unterstützen wird.
Erwerbsminderungsrente:
- Personalausweis
- aktueller Rentenauskunft Aktuelle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung
- Steueridentifikationsnummer
- Bankverbindung
- Nachweis über Berufsausbildung(en) - immer mitbringen!
- Aktuelle Liste der Ärzte
- Aulistung der Krankenhausaufenthalte
- Lebenslauf - hilft bei der Erstellung der Auflistung der Berufstätigkeit
Wittwenrente:
Für die Witwenrente wird ein Hausbesuch durch den Versichertenberater vereinbart.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir auf Grund der hohen Beratungszahlen längere Wartezeiten haben.
Und was macht der VdK?
Im Falle einer Ablehnung Ihres Rentenantrags oder bei einer fehlerhaften Rentenberechnung legen wir für Sie einen Widerspruch bei der Deutschen Rentenversicherung ein und betreiben, falls es Aussicht auf Erfolg hat, das Klageverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung.
Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e. V.
Kreisverband Oberlahn