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Wichtige Hinweise für unsere Mitglieder zur Fristwahrung

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise, falls aufgrund des drohenden Ablaufs von Rechtsmittelfristen kein zeitnaher Beratungstermin mit uns vereinbart werden kann:

Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie das Verfahren mit uns führen - hierfür vergeben wir sowohl persönliche als auch telefonische Beratungstermine - oder auch zur kurzfristigen Fristwahrung Rechtsmittel selbst bei der zuständigen Behörde/beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie ggf. unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun.Gern können Sie die nachstehenden Dokumente benutzen:

Falls Sie selbst Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben haben, melden Sie sich bitte bei uns, gern schalten wir uns für Sie in das Verfahren ein.

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