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Unser Leistungsangebot für Mitglieder

Wir sind keine Rechtsschutzversicherung, bieten aber umfassenden Sozialrechtsschutz im Rahmen einer Mitgliedschaft. Diesen Service können wir nur aufrechterhalten,weil sich alle Mitglieder durch ihren monatlichen Beitrag von nur 5,50 € an den Kosten beteiligen. Die Kostenpauschalen, die wir erheben, decken nur einen geringen Teil der tatsächlichen Kosten der Rechtsberatung und -betreuung ab.

Der Gedanke der Solidarität und Selbsthilfe steht bei uns im Vordergrund.
Daher sollte niemand Mitglied werden, der nicht bereit ist, auch über den eigenen akuten Hilfsbedarf hinaus Mitglied zu bleiben.

Der VdK ist der Sozialverband für alle Bürger, die Unterstützung in sozialrechtlichen Fragen suchen, sich mit Erfolg für soziale Gerechtigkeit einsetzen wollen und in einer starken Gemeinschaft ihre Freizeit gestalten möchten.

Wir werden für Sie tätig in den folgenden Bereichen:

  • Gesetzliche Rentenversicherung,
  • gesetzliche Krankenversicherung,
  • gesetzliche Pflegeversicherung,
  • Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht,
  • Sozialhilferecht,
  • gesetzliche Unfallversicherung,
  • Arbeitslosenversicherung/ALG II,
  • soziales Entschädigungsrecht.

Die Beantragung von Renten erfolgt nicht über den VdK, sondern kann über die Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung, zur Zeit nur telefonisch, erfolgen. Sehen Sie hierzu bitte unter Rentenberatung. Ferner führen wir keine Rentenberechnung durch. Des Weiteren ist für die Beantragung von Grundsicherungsleistungen, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, medizinischen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen, Umschulungen, Pflegegraden etc. die persönliche Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Behörden bzw. Kranken- und Pflegekassen erforderlich. Die Antragstellung in diesen Fällen erfolgt nicht durch den VdK.

Weitere Informationen hierzu haben wir für Sie der Übersichtlichkeit halber in nachfolgendem Dokument zusammengefasst. Falls sich hierzu noch Fragen ergeben, melden Sie sich bitte gern bei uns.

Aufgrund vermehrter Nachfragen finden Sie nachstehend eine Übersicht über die Rechtsgebiete, die nicht durch den VdK beraten werden:

  • Erbrecht,
  • Familienrecht (z. B. Unterhaltsfragen, Elternunterhalt),
  • Betreuungsrecht,
  • Angelegenheiten im Bereich der Jugendhilfe,
  • Angelegenheiten der privaten Krankenversicherung (Ausnahme: Private Pflegeversicherung),
  • Mietrecht,
  • private Unfallversicherung,
  • Wohngeld,
  • Zusatzrenten,
  • Betriebsrenten,
  • Arbeitsrecht,
  • Kindergeld,
  • Medizinrecht (Kunstfehler etc.),
  • Schmerzensgeld

Auch steuerrechtliche Fragestellungen sind nicht Bestandteil unserer Beratungsleistungen. Hier besteht jedoch eine Kooperation mit dem Steuerring Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V., sehen Sie hierzu bitte unter Steuerhilfe.

Allgemeine Informationen zu unserer Rechts- und Sozialberatung:

Als Mitglied können Sie unsere Rechts- und Sozialberatung in Anspruch nehmen. Wir beraten unsere Mitglieder in Fragen des Sozialrechts und vertreten sie vor den Behörden und Sozialgerichten. Weiterhin helfen wir dabei, Anträge zu stellen und überprüfen Bescheide. Zusätzlich führen wir auch nach Prüfung der Sach- und Rechtslage Widerspruchs- und Klageverfahren durch. Bei den Klageverfahren werden wir durch die Kollegen von der VdK-Rechtsabteilung Köln unterstützt, an die wir die Klageverfahren nach der Klagebegründung abgeben.

Die Beratung ist kostenlos, für die Durchführung von Verfahren erheben wir lediglich Kostenpauschalen (Widerspruch 40,00 € und/oder Klage 65,00 € beides zuzüglich 6,00 € Post- und Kopierpauschale). Für weitere Informationen zur Erhebung dieser Bearbeitungspauschalen in Rechtsmittelverfahren sehen Sie bitte hierzu unter Gebührenordnung.

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