Sozialverband VdK - Kreisverband Nürtingen
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VdK-Rechtsschutz Mitgliedsbeiträge und Kostenbeteiligungen

Kostenbeteiligung - Sozialrechtsschutz
Die durch die Bearbeitung von Vorverfahren und / oder gerichtlichen Verfahren entstehenden Kosten der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH hat das jeweils vertretene Mitglied auf der Grundlage eines mit der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH abzuschließenden Geschäftsbesorgungsvertrages nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu vergüten:

a) Die von der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH zu berechnenden Entgelt-Sätze betragen bei den nachstehenden Verfahren:

Vorverfahren Euro 250,00
Verfahren in der 1. Instanz Euro 390,00
Verfahren in der 2. Instanz Euro 470,00

b) Bei von der Sozialrechtsschutz gGmbH vertretenen Mitgliedern, die nicht im Sinne von § 53 der Abgabenordnung bedürftig sind, erhöhen sich die in Buchstabe a bestimmen Entgelt-Sätze durch die Hinzurechnung der Mehrwertsteuer nach dem jeweils geltenden Steuersatz (derzeit 7 Prozent).

Die VdK Sozialrechtsschutz gGmbH erhebt einen Kostenvorschuss, der bei Beginn der Vertretung zu entrichten ist.

Der VdK - Landesvorstand hat einstimmig beschlossen, ab 1. Januar 2008 am Beginn eines Widerspruchs- oder Klageverfahren oder Berufungsverfahren bei Bedürftigen und Nichtbedürftigen Mitgliedern Kostenvorschüsse in gleicher Höhe zu erheben. Dabei ist ein Betrag als Kostenvorschuss zu entrichten, den ein bedürftiges Mitglied als Kostenrisiko zu tragen hat.

Selbstverständlich wird der Kostenvorschuss bei einem erfolgreichen Abschluss eines Verfahrens an das Mitglied zurückerstattet, da in diesem Fall der Verfahrensgegner die außergerichtlichen Kosten zu tragen hat.

Daher wird ab dem 1. Januar 2008 ein Kostenrisiko wie folgt an unsere Mitglieder weitergegeben:

Widerspruch bei Neueintritt 45,00 €; Mitglied mehr als 1 Jahr 30,00 €;
Mitglied mehr als 2 Jahre 15,00 €

Klage bei Neueintritt 75,00 €; Mitglied mehr als 1 Jahr 50,00 €;
Mitglied mehr als 2 Jahre 25,00 €

Berufung bei Neueintritt 105,00 €; Mitglied mehr als 1 Jahr 70,00 €;
Mitglied mehr als 2 Jahre 35,00 €.

Bei teilgewonnenen Verfahren ermäßigen sich diese Gebühren um die vom Prozessgegner oder der Rechtsschutzversicherung erstatteten Kosten.

Die Geschäftsleitung hat auch anlässlich dieses Beschlusses des Landesverbandsvorstands verfügt, dass die Sozialrechtsreferenten/innen alle Mitglieder - wie auch bisher - vor Beginn eines Rechtsmittelverfahrens über das Kostenrisiko und die zu entrichtenden Kostenvorschüsse durch die VdK - Rechtsschutz gGmbH aufzuklären haben.

VdK-Patienten- und Wohnberatung
Kontakt:
VdK-Patienten- und Wohnberatung Stuttgart
Gaisburgstraße 27
70182 Stuttgart

Telefon 0711 - 2483395
Telefax 0711 - 2484410


Neu: Beiträge für Grundsicherungsempfänger
Bei der Landesverbandskonferenz 2016 wurde beschlossen, dass der Personenkreis der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, ab 2017 lediglich die Hälfte des Mitgliederbeitrags zu entrichten hat. Der Bezug der Grundsicherung muss allerdings durch Vorlage des entsprechenden Bescheids nachgewiesen werden.

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