Sozialverband VdK - Kreisverband Nordthüringen
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Sozialrechtliches
Erfolge im Sozialrechtsschutz

Drei nebeneinander angeordnete und immer kleiner werdende Paragraphenzeichen

Unsere Satzung legt im § 6 (2) fest: "Es (das Mitglied) hat das Recht, die Hilfe des Verbandes bei der Geltendmachung seiner sozialen Rechte in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht beinhaltet auch die Vertretung durch Verfahrensbevollmächtigte des Verbands.
.... Für die Übernahme einer Vertretung in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren durch den Verband muss eine Mitgliedschaftsdauer von zwei Jahren (Wartezeit) erfüllt sein."
Die sozialrechtliche Vertretung unserer Mitglieder im Bezirksverband Thüringen Nord, dazu gehören neben unserem Kreisverband die Kreisverbände Sömmerda, Eichsfeld und Unstrut-Hainich, erfolgt durch die Bezirksgeschäftsstelle Nordhausen. Wir informieren auf dieser Seite über Erfolge im Bereich des Sozialrechtsschutzes durch den VdK und geben aktuelle Informationen zum Sozialrecht.

Zusätzliche Fachberatungen

Neben der eben genannten sozialrechtlichen Beratung in den Kreis- und der Bezirksgeschäftsstelle vermitteln bzw. wir auch Beratungen zu Randgebieten an zu denen wir selbst nicht tätig werden dürfen. Mehr dazu lesen Sie bei:

VdK und SoVD ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbedenkliche Rentenberechnung bei Altersteilzeitverträgen
Der Sozialverband VdK Deutschland und der Sozialverband Deutschland (SoVD) wenden sich mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen die Aufhebung der rentensteigernden Bewertung von Ausbildungszeiten bei der Rentenberechnung bei Altersteilzeit.
Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz wurde die rentensteigernde Bewertung der Ausbildungszeiten aufgehoben. Ein Nebeneffekt davon ist, dass die Altersrente bei Menschen, die in Altersteilzeit arbeiten, ebenfalls geringer ausfällt. VdK und SoVD sind der Ansicht, dass für diese Personengruppe die Altersrente nicht gekürzt werden darf, weil Schul- und Hochschulzeiten keine Berücksichtigung mehr finden.
Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, erklärt: "Wir sind der Meinung, dass bei Abschluss eines Altersteilzeitvertrages - als vom Gesetzgeber geschaffene und auch geförderte Möglichkeit des gleitenden Ausstiegs aus dem Arbeitsleben - ein besonderer Vertrauensschutz gewahrt bleiben muss."
"Wenn jemand einen Altersteilzeitvertrag abschließt, muss er auf die wesentlichen Konstanten in der gesetzlichen Rentenversicherung vertrauen dürfen. Ansonsten fehlt es an hinreichender Rechtssicherheit für längerfristige Altersteilzeitverträge", sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer.
Menschen in Altersteilzeit müssen wieder darauf vertrauen können, dass ihre Ausbildungszeiten bei Renteneintritt voll berechnet werden, um mit Blick auf die Rentenhöhe keine böse Überraschung zu erleben. Mit der gemeinsamen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wollen VdK und SoVD ein Schlupfloch für versteckte Rentenkürzungen schließen.
verantwortlich: Cornelia Jurrmann

Auf dem Weg zum neuen Hörgerät

In der Hörgeräteversorgung zahlen die Krankenkassen pauschale Festbeträge. Das Bundessozialgericht hat aber entschieden, dass dies die Krankenkassen nicht von der Pflicht befreit, die Hörbehinderung auszugleichen (Urteil vom 17. Dezember 2009).
Das bedeutet, dass die Patienten Anspruch auf ein Hörgerät haben, das "die nach dem Stand der Medizintechnik bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlaubt, soweit dies im Alltagsleben einen erheblichen Gebrauchsvorteil bietet". Soweit technisch möglich, gehört dazu auch das Hören und Verstehen in größeren Räumen und bei störenden Umgebungsgeräuschen und nicht nur das Einzelgespräch. Insbesondere bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit reichte der Festbetrag dazu nicht aus. Daher gilt dafür nun ein eigenständiger Festbetrag.
Mehr erfahren Sie [hier]

Liste zuzahlungsbefreiter Arzneimittel

Mit dem so genannten Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG), das am 1. Mai 2006 in Kraft trat, sind die Grundlagen geschaffen worden, die Arzneimittelversorgung wirtschaftlicher zu gestalten.
So sollen zum Beispiel anstelle teurer Medikamente gleichwertige, aber preiswertere Alternativen verordnet werden. Für diese besonders preisgünstigen Medikamente müssen gesetzlich Versicherte keine Zuzahlung mehr leisten, egal bei welcher gesetzlichen Krankenkasse sie versichert sind.

Mehr dazu sowie die Liste finden Sie [hier].

Ehrenamtliche Richter an Sozialgerichten

Das Spektrum des sozialrechtlichen Engagements unseres Sozialverbandes VdK ist breit. So sind auch Mitglieder unseres Verbandes mit dem Mandat des VdK als ehrenamtliche Richter an Thüringer Sozialgerichten tätig. Aus unserem Kreisverband Nordthüringen üben gegenwärtig diese verantwortungsvolle Aufgabe aus am

Sozialgericht in Nordhausen

  • Ina und Ronald Römer, OV Artern
  • Gabriele Witzel, OV Ilfeld
  • Heidemarie Eckardt. OV Bleicherode und
  • Heidrun Tschee, OV Bleicherode

Am Sozialgericht Gotha
sind aus unserem Kreisverband als ehrenamtliche Richter tätig:

  • Gertraud und Peter Bauschke. OV Donndorf-Wiehe-Bottendorf
  • Dörthe und Steffen Küttner sowie
  • Ruth Schmidt, OV Reinsdorf
  • Bernd Reiber, OV Artern
  • Rudolf Eube, OV Donndorf-Wiehe-Bottendorf und

Mitglieder, welche ebenfalls Interesse an einer solchen ehrenamtlichen Aufgabe haben, können sich in der Kreisgeschäftsstelle zu den üblichen Sprechzeiten über die Voraussetzungen informieren.
Stand Januar 2013

Bei inhaltlichen Fragen zu den Veröffentlichungen auf dieser Seite wenden Sie sich bitte direkt an die Bezirksgeschäftsstelle bgst.nordthueringen@vdk.de }

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