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Beratung
In folgenden Bereichen können Sie den Sozialrechtsschutz des VdK in Anspruch nehmen:
Behindertenrecht (unter anderem)
- Feststellung/Anerkennung einer Behinderung
- Geltendmachung von Nachteilsausgleichen
- Zustimmungsverfahren bei Kündigung
- Rehabilitation
Rentenrecht
- Alters- und Erwerbsminderungsrenten
- Witwen- und Waisenrente
- Auslandsrente
- Zusatzversorgung/Betriebsrenten
- Altersteilzeit
- Übergangsregelungen
Berufsgenossenschaft
- Verletztenrente
- Verletztengeld
- Reha-Maßnahmen
- Berufskrankheiten
Leistungen des Arbeitsamtes
- Arbeitslosengeld I und II
- Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
- Sperrzeiten
- Insolvensausfallgeld
Sozialhilfe
- Leistungsmöglichkeiten
- Anrechnung von Einkommen und Vermögen
- Heranziehung Unterhaltspflichtiger
Pflegeversicherung
- Pflegestufen und ihre Voraussetzungen
- Antrag auf Anerkennung einer Pflegestufe
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Reha-Maßnahmen der Pflegekassen
Krankenversicherung
- Krankenversicherung der Rentner
- Heil- und Hilfsmittel
- Härtefälle
- Häusliche Krankenpflege
- Krankengeld
Sonstige Bereiche (unter anderem)
- Opferentschädigungsgesetz
- Kriegsopferversorgung/-fürsorge
- Kindergeld
- Arzthaftung (nur Verwaltungsverfahren vor den Schlichtungsstellen)
Dazu berät sie unsere Kreisgeschäftsführerin Katja Strohmeyer in den Beratungsstellen Nordhausen, Sondershausen und Artern bzw. vertritt Sie unserer Juristin Birgit Zörkler aus der Bezirksgeschäftsstelle Nordhausen in sozialrechtlichen Fragen bei Widersprüchen und Klagen vor dem Sozialgericht.