Sozialverband VdK - Kreisverband Nordthüringen
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Informationen aus dem VdK-Kreisverband Nordthüringen

Behindertenbeirat Kyffhäuserkreis vor Gründung

Darauf einigten sie heute die Teilnehmer einer gemeinsamen Veranstaltung zur weiteren Integration der Behinderten im Kyffhäuserkreis. Es gab aber teils auch recht heftige Kritik in Richtung Politik. Hier kn mit den Einzelheiten?
Die Behindertenbeauftragte das Kyffhäuserkreises, Heidi Meister, hatte dazu Vereine und Selbsthilfegruppen, die sich besonders um behinderte Menschen bemühen, zu einer gemeinsamen Beratung nach Sondershausen eingeladen

Blick aufs Präsidium

Gründung des Behindertenbeirates im Kyffhäuserkreis steht bevor..© kn/Herrmann

Heidi Meister konnte neben Vertretern des Landkreises und der Stadt Sondershausen u.a. die behindertenpolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion der Linken, Karola Stange und Bernd Reiber vom VdK Nordthüringen begrüßen.
Bei den einleitenden Worten verwies Meister auf positive und negative Aspekte. Auf der ?Habenseite? das neugebaute Seniorenheim in der Innenstadt und der Bau barrierefreier Wohnungen in der Innenstadt. Länger allerdings die Punkte der Kritik:

  • Das Rathaus Sondershausen ist nicht behinderten gerecht und es gibt immer noch Streit um das WC im Bürgerservice
  • Das Kyffhäuserdenkmal ist nicht behindertengerecht erreichbar.
  • Bei vielen Bussen können besonders Rollstuhlfahrer nicht mitgenommen werden. Es sollen aber neue Busse kommen.
  • Seit vielen Jahren besteht das Problem Hauptbahnhof Sondershausen. Es gibt keinen behindertengerechte Zugang zu den Abfahrtsgleisen. Es liegt an der Bahn, da selbst Politiker nicht helfen können.
  • Barriefreiheit ist besonders bei Firmen und privaten Einrichtungen ein Problem.
  • In die Kritik kam auch der Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Inklusion

Kathrin Schlegel, die Behindertenvertreterin der Stadt Sondershausen konkretisierte einige bereits angesprochene Kritikpunkte. Besonders in der Kritik, die Arztpraxen, nicht nur in Sondershausen, die sind in den seltenen Fällen barrierefrei erreichbar.
Seit Jahren in der Diskussion das Problem das WC im Bürgerservice des Rathauses Sondershausen. Jetzt soll das dazu notwendige Schloss (Kostenpunkt 646 Euro) sogar aus Spendengeldern des Beirats zur Hälfte finanziert werden

Blick auf Teilnehmer

Gründung des Behindertenbeirates im Kyffhäuserkreis steht bevor..© kn/Herrmann

Beatrice Ritzke forderte, Vereine die behinderte Menschen betreuen müssten enger zusammenrücken und Kräfte bündeln. Analog äußerte sich Karola Stange.
Stange regte an, es solle einen Kreistagsbeschluss für einen kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention für behinderte Menschen geben. Sie wolle die Erfahrungen aus Erfurt weitergeben Zur Kritik am Gesetzentwurf sagte sie, man solle den Entwurf in den Vereinen diskutieren und die Kritikpunkte schriftlich an die Landesregierung weiterleiten. Damit reagierte Sie auch auf Anregungen von Brigitte Neumann von Verband der Gehörgeschädigten.
Bernd Reiber brachte dann den Stein ins Rollen zum Thema Behindertenbeirat im Kyffhäuserkreis, der schon seit Jahren im Gespräch sei. Er begrüßte, dass in oben genannten Gesetzentwurf ein hauptamtlicher behinderten Beauftragter für den Kreis vorgesehen ist, kritisierte aber, dass die Bildung eines Behindertenbeirates nur als Kannbestimmung drin stehe.

Logo

© arciv

Wilfried Georgi von der Selbsthilfegruppe Demenzkranke, schlug vor, bilden wird doch gleich hier einen Behindertenbeirat, und warten nicht ehe das Gesetz vielleicht erst in zwei bis drei Jahren wirksam wird.
Der Vorschlag wurde aufgegriffen und Bernd Reiber, Petra Schmidt, Heidi Meister, Carolin Eberth und Brigitte Neumann erklärten spontan, da arbeiten wir aktiv mit. Weitere Namen schwirrten durch den Raum, aber mit denen muss erst noch gesprochen werden.
Des halb wurde die Bildung des Beirates auf den 11. Mai 2016 verschoben. An dem findet der Tag Aktion Mensch statt, bei denen der heutige Personenkreis ebenfalls dabei sein wird

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VdK erstreitet mehr als 10 Millionen Euro
Erfolgreiche sozialrechtliche Vertretung der Mitglieder vor Gericht

Mehr als 10 Millionen Euro an Nachzahlungen hat der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen im Jahr 2015 für seine Mitglieder erstritten. Die Verbandsjuristen wurden dafür in rund 15.700 Fällen aktiv, die meisten davon Klagen und Widersprüche vor den Sozialgerichten. Die verhandelten Fälle reichen von der Anerkennung einer Behinderung über die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente bis zur Bewilligung einer häuslichen Krankenpflege, vom Antrag auf eine Unfallrente über die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Die ganze Bandbreite sozialrechtlicher Auseinandersetzungen ist hier vertreten.

Der überwiegende Teil der mehr als 250.000 VdK-Mitglieder in Hessen und Thüringen ist allerdings weit davon entfernt, anwaltliche Vertretung in Anspruch nehmen zu müssen. Viele Probleme, die im Zusammenhang mit Alter, Krankheit und Behinderung auftreten können, werden in Beratungsgesprächen geklärt - und nicht vor Gericht. Dafür stehen in vielen der mehr als 1.200 Orts- und Kreisverbände des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen ehrenamtliche Berater bereit. Sie zeigen Lösungswege auf, vermitteln Hilfe, übernehmen den Schriftverkehr oder begleiten das Mitglied bei Behördengängen.

Erst wenn zur Durchsetzung der Rechte Widerspruch erhoben oder Klage eingereicht werden muss, treten die VdK-Juristen auf den Plan. Sie vertreten die Mitglieder in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten - wenn es sein muss, auch vor dem Bundessozialgericht. Und das mit großem Erfolg, wie die aktuellen Zahlen belegen. Fast jedes fünfte Verfahren vor den Sozialgerichten in Hessen und jedes fünfzehnte in Thüringen wird von VdK-Bevollmächtigten geführt.

Philipp Stielow

Sozialverband VdK zeigt sich enttäuscht über Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Pflegenotstand

Heute hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung bekannt gegeben, die vom Sozialverband VdK Deutschland unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen schwere Grundrechtsverletzungen in Pflegeheimen nicht zur Entscheidung anzunehmen.Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, nimmt wie folgt dazu Stellung:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nehmen wir mit großem Bedauern zur Kenntnis. Die Mängel und der Notstand in Pflegeheimen sind aus unserer Sicht evident und hinreichend belegt. Die gesetzgeberischen Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene haben für viele Bewohnerinnen und Bewohner in deutschen Pflegeheimen die Not nicht wirklich verbessern können. Immer noch gibt es zu wenige Pflegekräfte, zu wenig Zeit und zu wenig Aufmerksamkeit. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde vermeidet das Bundesverfassungsgericht die dringend notwendige Auseinandersetzung mit der defizitären Menschenrechtssituation in Pflegeheimen.
Das Bundesverfassungsgericht verweist die Betroffenen darauf, im Fall einer Verletzung Rechtsschutz vor den Fachgerichten zu suchen. Dies blendet aus, dass in den vergangenen Jahrzehnten der Rechtsschutz auf diesem Wege effektiv nicht funktioniert hat. Die starke Abhängigkeitssituation sowie die krankheitsbedingte Hilflosigkeit der Pflegebedürftigen bringen mit sich, dass sie sich nur sehr schwer als Einzelpersonen zur Wehr setzen können.
Der Sozialverband VdK wird sich unabhängig von der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin für die Rechte und den Schutz der Pflegebedürftigen einsetzen. Der VdK weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Entscheidung kein Freibrief für die Bundesregierung sein darf, dieses Thema ad acta zu legen. Wir werden unsere Forderungen an die Pflegegesetzgebung unvermindert aufrechterhalten. Die Politik ist gefordert.
Cornelia Jurrmann

VdK fordert: Weg mit den Barrieren!

Berlin, 13. Januar 2016: "Die Bundesregierung hat es nicht geschafft, endlich gesetzliche Regelungen mit Umsetzungsfristen zu schaffen, die neben den Bundesbehörden auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichten." Das erklärt VdK-Präsidentin Ulrike Mascher anlässlich der heutigen Verabschiedung des novellierten Behindertengleichstellungsgesetzes im Bundeskabinett. Zugleich eröffnete der Soziaoverband die Kampagne "Weg mit Barrieren!". Siehe dazu unsere Seite unter gleichem Namen.

Neuer Höchststand beim VdK Hessen-Thüringen -
Sozialverband hat jetzt mehr als 255.000 Mitglieder

Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen bleibt auf Wachstumskurs. Nachdem im Sommer letzten Jahres das 250.000ste Mitglied begrüßt werden konnte, wurde Ende 2015 der neue Höchststand von 256.456 Mitgliedern erreicht.
"Die seit Jahren stetig steigenden Mitgliederzahlen beweisen es: Wir sind der Sozialverband für alle", sagt der VdK-Landesvorsitzende Karl-Winfried Seif. "Immer mehr Menschen aller Schichten und Altersgruppen haben Bedarf für unser breites Angebot rund um die Themen Gesundheit, Behinderung, Rente und Pflege. Sie schätzen unseren erfolgreichen Einsatz für soziale Gerechtigkeit ebenso wie das in unseren 1.200 Ortsverbänden gelebte solidarische Miteinander."
In den letzten zehn Jahren verzeichnete der Sozialverband einen Zuwachs um mehr als 60.000 Mitglieder. 2015 stieg die Mitgliederzahl um mehr als siebentausend. Mittlerweile ist jeder 25. Einwohner Hessens Mitglied im VdK, in Thüringen jeder 100. Bundesweit hat der größte Sozialverband Deutschlands rund 1,75 Millionen Mitglieder.
Stielow

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  2. Blick auf Teilnehmer | © kn/Herrmann
  3. Logo | © arciv

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