Sozialverband VdK - Kreisverband Nordthüringen
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Das Thüringen GIG

Neue Petition zur Umsetzung der UN-Konvention
Außerparlamentarisches Bündnis beklagt zu langsame Umsetzung
Das Außerparlamentarische Bündnis zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2012 erneut eine Petition verabschiedet. Darin wird die Landesregierung zu einer Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes und dessen Anpassung an die Vorgaben der UN-Konvention aufgefordert.
"Unser Ziel ist es, ein wirkungsvolles Gleichstellungsgesetz zu erreichen", sagte Jürgen Pfeffer, einer der Sprecher des Bündnisses. Zum 31. Oktober habe es in Thüringen rund 362.000 Menschen mit einem Behinderungsgrad zwischen 20 und 100 Prozent gegeben. Die Zahl habe sich seit dem Vorjahr um rund 9.000 Personen erhöht. "Vom Gleichstellungsgesetz redet in dieser Legislaturperiode niemand mehr", beklagte Pfeffer.
Auch Paul Brockhausen, der Thüringer Beauftragte für Menschen mit Behinderung kritisierte den langsamen Umsetzungsprozess. "Wir brauchen einen dauerhaften Mechanismus, der sich Monat für Monat mit der Umsetzung der UN-Konvention befasst."
Das Gleichstellungsgesetz war im April ohne Novellierung entfristet worden.
TA/ble/04.12.2012 Lesen Sie hier die Petition als PDF-Datei:

Weiterentwicklung der Behindertengleichstellungsgesetze

Von: Gabriele Sauermann
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Novellierung der Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention mahnt die Weiterentwicklung der Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder im Licht der Behindertenrechtskonvention an. Hierzu veröffentlichte die Monitoring-Stelle am 14.12.2012 "Vorschläge zur Reform des Behindertengleichstellungsrechts in Bund und Ländern". Aus Sicht der Monitoring-Stelle ist die Weiterentwicklung hinsichtlich des Diskriminierungsschutzes zwingend erforderlich. Das Verständnis von Behinderung sei grundsätzlich neu zu überarbeiten, ebenso wie die Konzepte der Barrierefreiheit. Entscheidend sei es, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Darüber hinaus schlägt die Monitoring-Stelle vor, die Rolle und das Amt der Behindertenbeauftragten zu stärken. Die Behindertenbeauftragten könnten die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention fachlich begleiten und steuern. In Deutschland gibt es seit zehn Jahren Gleichstellungsgesetze für Menschen mit Behinderungen. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Gleichstellungsgesetze für die heutige wie die zukünftige Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung. Bislang werden die Anforderungen aus Sicht der Monitoring-Stelle von keinem dieser Gesetze hinreichend erfüllt.

Lesen Sie mehr in der folgenden PDF-Datei:

Anfragen an die Landesregierung

Die Mitglieder des Thüringer Landtages, Fraktion Die Linke, Maik Nothnagel und Karola Lange haben je eine Mündlichen Anfrage an die Landesregierung zum "Stand der Umsetzung des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" und "Nachgefragt: Novelle des Thüringer Behindertengleichstellungsgesetzes" gestellt. Die Anfragen und Antworten interessieren sicherlich auch viele unserer Mitglieder.

Nachfolgend beides als PDF-Dokumente:

Es bleibt nicht mehr viel Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode! Da sollte die Landesregierung aber ein bischen mehr Initiative zeigen. Während des Wahlkampfes wird sich wohl nicht viel tun!

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