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Beitragsanpassung zum 01. Januar 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe VdK-Mitglieder,
die Delegierten haben auf dem Landesverbandstag Ende Mai eine Beitragserhöhung zum 01. Januar 2016 beschlossen. Die Entscheidung fiel zugunsten eines gestaffelten Beitrags. Langjährige und somit besonders treue Mitglieder bleiben bei 4,80 Euro monatlich. Wer zwischen elf und 20 Jahren Mitglied ist, kommt auf Euro 5,40 Euro. Neumitglieder bis zu zehn Jahren zahlen sechs Euro pro Monat.
Es ist die erste Beitragserhöhung seit acht Jahren. Sie ist notwendig, weil der Landesverband stetig steigende Kosten bewältigen muss. Das betrifft sowohl Nebenkosten wie Mieten und Strom in den Kreisgeschäftsstellen als auch Personalkosten. Bei uns in Rheinland-Pfalz beraten ausschließlich hauptamtliche Sozialrechtsexperten, und die Nachfrage steigt ständig. Die meisten Neumitglieder benötigen direkt sozialrechtliche Hilfe, oft für mehrere Fälle gleichzeitig. Dieser Service kann nicht mit 4,80 Euro im Monat abgedeckt werden. Deswegen werden bereits viele unserer Kreisverbände von ihren Ortsverbänden finanziell unterstützt. Die Beitragserhöhung wird diesen Missstand beseitigen. Zudem erhalten die Ortsverbände mehr Geld für die Mitgliederbetreuung. Wir bitten um Ihr Verständnis.