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Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt und sich auf steuerliche Entlastungen geeinigt.
Folgende Maßnahmen wurden darin beschlossen:
Kinderbonus in Höhe von einmalig 100 Euro ergänzend zum Kindergeld (§ 6 Abs. 3 BKGG) für den Monat Juli 2022
Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro §§ 112 ff. EStG (neu) für einkommenssteuerpflichtige Arbeitnehmer. Der Anspruch entsteht am 1. September 2022 und wird grundsätzlich mit der Einkommensteuerveranlagung festgesetzt
Da Empfänger von Versorgungsbezügen sowie Rentner keine Energiepreispauschale erhalten, hat sich der VdK in der Vergangenheit bereits kritisch dazu geäußert (Pressemitteilung vom 11. Mai 2022).
In der aktuellen Juni-Ausgabe der VdK-Zeitung ist ein Interview mit einem Experten des Lohnsteuerhilfevereins Steuerring veröffentlicht ("300 Euro auch im Ruhestand"). In diesem werden legale Tipps für Rentner gegeben, wie diese trotzdem einen Anspruch auf die 300 Euro geltend machen können.
Die Stellungnahme vom VdK zur Energiepauschale in Höhe von 300 Euro finden Sie hier: Stellungnahme VdK Entlastungspaket
Energiepauschale auch für RentnerInnen Energiepauschale auf für RentnerInnen
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